Paradigmenwechsel wird Kanton prägen

Der Kanton Ausserrhoden möchte im kantonalen Richtplan die Eignungsgebiete für Windenergie sowie die Planungspflicht für Solaranlagen festlegen. Der Gemeinderat Heiden hat im laufenden Vernehmlassungsverfahren eine Stellungnahme zuhanden des Kantons eingereicht.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Die vorberatenden Kommissionen und der Gemeinderat Heiden haben sich eingehend mit dem Richtplanentwurf auseinandergesetzt, teilte die Gemeindekanzlei mit. Im Zuge dessen wurde auch ein vergleichbarer Windpark an der Grenze zu Deutschland besichtigt.

Gespaltenes Verhältnis

Die Bevölkerung ist sich zunehmend bewusst, dass im Energiebereich Handlungsbedarf besteht. Allein die Gesuche um PV-Anlagen zeigen, dass Hausbesitzer vermehrt bereit sind, den Eigenversorgungsgrad im Energiebereich zu erhöhen. Auch wird erkannt, wie hoch der Anteil der fossilen Energie ist, der ersetzt werden muss. Wenig beliebt sind noch Einschränkungen. Deshalb dürfte die Erkenntnis, dass es auch Windkraftanlagen im Kanton braucht, mehrheitsfähig sein. Gleichzeitig sollten nur dort Anlagen errichtet und somit Eingriffe erfolgen, wo ein besonders guter Wirkungsgrad erreicht wird, heisst es in der Vernehmlassung.

Paradigmenwechsel

Im Richtplanentwurf wird an vielen Stellschrauben gedreht, damit die Bedingungen für Windkraftanlagen erfüllt sind. Gemeint sind zum Beispiel die Aspekte des Landschaftsschutzes, des Erholungswerts der Landschaft und der Streusiedlungen. Damit werden Prioritäten geändert, welche über viele Dekaden hinweg hochgehalten wurden. Dies bedeutet nichts anderes, als dass zentrale Eckwerte in der Raumplanung neu definiert werden. Dieser Paradigmenwechsel wird den Kanton künftig signifikant prägen.

Auflagen

Im Rahmen der Richtplanfestlegung hat die Gemeinde Heiden ein Interesse, dass verschiedene Punkte explizit festgehalten werden. Konkret verlangt die Gemeinde Heiden, dass die folgenden Aspekte ausdrücklich im Richtplan festgehalten werden: Ableitung des Stroms vom Windrad zur Verteilstation muss unterirdisch erfolgen (keine neuen Freiluftleitungen); Zufahrtsstrassen müssen nach Bauabschluss auf angemessenes Mass zurückgebaut werden. Wasser und Quellen müssen absolut geschützt sein. Eine Entschädigungszahlung muss ausgeschlossen werden: Geld kann und darf Wasser nicht ersetzen. Der Lärmschutz ist absolut einzuhalten. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass nur dort gebaut wird, wo die Windproduktion wirtschaftlich ist.

Entschädigung

Zusätzlich zu den unmittelbaren Landeigentümern muss auch das Gemeinwesen, das mit einem Windrad belastet wird, entschädigt werden, fordert die Gemeinde Heiden.

Technologischer Fortschritt

Im aktuellen Richtplanentwurf sind nur noch sechs Standorte vorgeschlagen. Es wären jedoch weitere Standorte denkbar, sofern andere Technologien vorhanden werden. Deshalb sollen alle Standorte regelmässig auf ihre Eignung mit neuen Technologien geprüft werden.

Solaranlagen in Ortsbildschutzzonen

Die Nutzung der Sonnenenergie ist weiter auszubauen. Der Bau von Photovoltaikanlagen auf oder an unter Schutz stehenden Gebäuden soll erleichtert werden. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen so anzuwenden, dass entsprechende Baubewilligungen rasch erteilt werden.

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