Neuer Baurechtsvertrag mit dem Verein Steig Wohnen und Arbeiten

Das im Jahr 1987 dem Verein Steig Wohnen und Arbeiten gewährte Baurecht wird wegen eines Erweiterungsbaus durch einen neuen Baurechtsvertrag ersetzt.

  • (Bild: Hans Ulrich Gantenbein)

    (Bild: Hans Ulrich Gantenbein)

Der Kanton Appenzell Innerrhoden räumte dem Verein Steig Wohnen und Arbeiten im Jahr 1987 ein selbständiges und dauerndes Baurecht zulasten der Liegenschaft Nr. 588, Steig, Grundbuchkreis Appenzell, ein. Die Geltungsdauer des Baurechts wurde bis am 23. November 2037 vereinbart.

Weil das Baurecht wegen des Ausbaus der heutigen Institution erweitert werden musste, wird der bisherige Baurechtsvertrag durch einen neuen Vertrag ersetzt. Das neu vereinbarte Baurecht dauert wiederum fünfzig Jahre ab der Grundbucheintragung. Der Baurechtszins ist mit  12’781.30 Franken pro Jahr festgelegt worden. Er wird jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung des Landesindexes über die Kosten der Lebenshaltung neu berechnet und gegebenenfalls angepasst. Die Standeskommission hat den Baurechtsvertrag genehmigt.

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