In Grub gehen die Lichter aus

Die Gemeinde Grub ist gemäss Gesetz für die Beleuchtung von Quartierstrassen und Hauptstrassen bis und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer zuständig. Die Beleuchtung der Strassen kann auf die 60- und 80-Stundenkilometer-Bereiche ausgedehnt werden, wie sie mitteilt.

  • In Grub werden ab Juni nur noch die Strassen mit 50 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit sowie Bushaltestelle und Fussgängerüberwege nachts beleuchtet. (Bild: Tami Signer)

    In Grub werden ab Juni nur noch die Strassen mit 50 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit sowie Bushaltestelle und Fussgängerüberwege nachts beleuchtet. (Bild: Tami Signer)

Wichtig ist dabei immer, dass die beleuchteten Strassen sehr gut ausgeleuchtet werden, wie die Gemeinde schreibt. Nur einzelne Leuchten, die zu wenig Leuchtkraft haben nützen nichts, im Gegenteil. Bei schlecht beleuchteten Abschnitten ist die Gemeinde sehr schnell in der Haftung. Es gilt hier der Grundsatz, besser keine als eine schlechte Beleuchtung. Also entweder gut ausleuchten oder sonst die Beleuchtung abschalten.

Beleuchtungsdauer bleibt gleich

Ökologische wie ökonomische Aspekte sind ebenfalls in die Überlegungen einzubeziehen. Die Kleinstlebewesen in Luft und auf Boden danken für jede abgeschaltete Lichtquelle. Gerade in ländlichen Gegenden sollte möglichst auf nicht unbedingt notwendige Beleuchtungen verzichtet werden. Wobei Bushaltestellen und Fussgängerstreifen immer beleuchtet sein müssen, und zwar unabhängig davon, welche Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist. In der Gemeinde Grub AR wird die Beleuchtung auch in der Nacht nicht abgeschaltet. Der Ersatz der zum Teil veralteten Beleuchtung (Quecksilberleuchteten) und das Umrüsten sämtlicher Leuchten auf LED verursacht nur schon für die 50-Stundenkilometer-Bereiche erhebliche Kosten. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, dass sich die Gemeinde auf ihre Aufgaben konzentrieren und diese aber einwandfrei erledigen soll. Das soll heissen, möglichst alle Strassenlampen sollen zeitnah auf LED umgerüstet und die Bereiche sehr gut ausgeleuchtet werden, damit die Sicherheit gewährleistet ist und keine Haftungsansprüche entstehen können.

Ab 1. Juni 2024 werden deshalb nur noch Strassen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 Stundenkilometer sowie Postautohaltestellen und Fussgängerstreifen beleuchtet. Die Beleuchtungsdauer wird nicht geändert. Das heisst, Strassen werden von Sonnenuntergang bis 23 Uhr und ab 5 Uhr bis Sonnenaufgang sowie Halte-stellen und Fussgängerstreifen die ganze Nacht beleuchtet.

Richtofferte wird eingeholt

Die Quecksilberleuchten beim Parkplatz Kaien-Skilift sowie bei den Liegenschaften Ochsen und Köppel werden ausser Betrieb genommen, da sie nicht mehr erlaubt sind. Die Strassenleuchten in Schwarzenegg (1), Riemen Richtung Käserei (3), Dicken Richtung Schwarzenegg (2) sowie Hartmannsrüti (2), Chreitobel (1), Schlittelpiste bei Eisenhut (1), Privatstrasse Obere Hord (2) und Krähtobel Richtung Hartmannsrüti (1) werden ausser Betrieb genommen.

Für das Umrüsten sämtlicher Strassenbeleuchtungen auf LED und den Rückbau nicht mehr benötigter oder ausgemusterter Kandelaber wird eine Richtofferte eingeholt. Die Kosten sind in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Der Zeitplan der Umsetzung wird im Budgetprozess zu diskutieren sein.

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