Innerrhoder SP sagt Nein zur Kantonsverfassung

Die Sozialdemokratische Partei (SP) Appenzell Innerrhoden lehnt laut eigener Medienmitteilung die Kantonsverfassung ab. Hauptkritikpunkt ist die neu geschaffene Möglichkeit zur Bildung von Unterwahlkreisen für die Grossratswahlen. Damit werde das Majorzwahlverfahren für den Grossen Rat unnötig zementiert.

  • (Archivbild: Hans Ulrich Gantenbein)

    (Archivbild: Hans Ulrich Gantenbein)

Die SP Appenzell Innerrhoden nahm den Beschluss der kantonalen Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021, bei der anstehenden Totalrevision der Kantonsverfassung nur redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, zur Kenntnis. Für sie sei dieser Verzicht auf erhebliche materielle Änderungen eine verpasste Chance, so wird in einer Pressemitteilung geschrieben. Die SP Appenzell Innerrhoden habe für eine breit abgestützte, von einem Verfassungsrat begleitete redaktionelle und inhaltliche Totalrevision plädiert. Die SP könne mit vielen redaktionellen und inhaltlichen Änderungen der neuen Verfassung leben. Sie grenzt sich aber klar von der Argumentation ab, dass im neuen Verfassungstext Volksrechte beschnitten würden. Auch unterstützt sie die in Artikel 1 festgehaltene Formulierung, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden ein sozialer Rechtsstaat ist.

Die nun zur Abstimmung stehende Verfassung lehnt die SP aus drei Gründen ab. Hauptkritikpunkt ist der Absatz 3 des Artikels 35. Dieser besagt, dass für die Grossratswahlen in den Bezirken neu Unterwahlkreise gebildet werden können. «Damit wird unnötigerweise das Majorzwahlverfahren zementiert. Die SP Appenzell Innerrhoden steht für das Proporzwahlsystem bei Grossratswahlen», heisst es in der Medienmitteilung der Sozialdemokraten. Weiter kritisiert die SP, dass dafür mit kleineren Unterwahlkreisen zusätzliche Hürden eingebaut würden.

Andere Kritikpunkte sind die Aufnahme der Feuerschaugemeinde in die Verfassung und die Wahl des Ständerates an der Landsgemeinde. Für die SP sollte die Feuerschaugemeinde nur noch als technischer Betrieb geführt und deshalb nicht als eigene Gemeinde in der Verfassung aufgeführt werden. Die politischen Aufgaben sollten auf die Bezirke beziehungsweise den Kanton übertragen werden. Denn aus Sicht der SP Appenzell Innerrhoden ist es nicht sinnvoll, dass ein eingeschränkter Teil der Innerrhoder Stimmbevölkerung an der Dunke bedeutende Beschlüsse fasst, welche grossen Einfluss auf den gesamten Kanton haben. So hat im Jahr 2022 an der Dunkeversammlung ein geographisch eingeschränkter Kreis von Stimmberechtigten dem Teilzonenplan «Hintere Rüti» zugestimmt, der eine wichtige Bedeutung über die Feuerschaugemeinde hinaus hat.

Die Ständeratswahl, deren Durchführung in der Hoheit der Kantone liegt, soll aus Sicht der SP nicht mehr an der Landsgemeinde, sondern im Rahmen der nationalen Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates an der Urne erfolgen. Bei einer Wahl des Ständerates an der Landsgemeinde entsteht eine mehrmonatige Vakanz im Nationalrat, falls das bisherige Nationalratsmitglied in den Ständerat gewählt wird. Mit der Wahl im Rahmen der nationalen Wahlen könnte diese Innerrhoder Vakanz verhindert werden. Zudem sei es im Rahmen der nationalen Wahlkampagne eher möglich, eine Gegenkandidatur aufzubauen und einer wiederkandidierenden Vertretung im Ständerat gegenüberzustellen. Bei einer Urnenwahl sei im Vergleich zur Landsgemeinde einer viel grösseren Anzahl Stimmberechtigten die Teilnahme möglich, und das Stimmgeheimnis werde gewahrt, so teilt die SP Appenzell Innerrhoden mit. Alle weiteren Sachvorlagen unterstützt sie.

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