Halbstündliche Schönwetter-Postautos auf die Schwägalp

PostAuto verstärkt während der Sommersaison das Angebot von Urnäsch auf die Schwägalp. Am Wochenende und an Feiertagen gibt es neu halbstündige Verbindungen. Diese fahren aber nur bei schönem Wetter.

  • Das Postauto mit Anhänger auf der Schwägalp-Linie. (Bild: zVg/PostAuto)

    Das Postauto mit Anhänger auf der Schwägalp-Linie. (Bild: zVg/PostAuto)

Die Schwägalp ist ein lohnender Ausgangspunkt für schöne Wanderungen und natürlich für die Fahrt mit der Seilbahn auf den Säntis, dem König des Alpstein-Massivs. Wer mit dem öffentlichen Verkehr anreist, profitiert in der kommen- den Sommersaison, teilte PostAuto mit: Am Wochenende und an nationalen Feiertagen (Pfingstmontag und 1. August) fährt jede halbe Stunde ein Postauto von Urnäsch auf die Schwägalp und zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass das Wetter mitspielt.

Bei guter Wetterprognose fahren die Postautos am Wochenende alle 30 Minuten. Der Halbstundentakt gilt ab Sonntag, 12. Mai, bis zum 20. Oktober  jeden Samstag, Sonntag und an Feiertagen (Pfingstmontag und 1. August). Ab Urnäsch jeweils von 08.47 bis 11.47 und von 12.47 bis 15.47 Uhr, ab Schwägalp jeweils von 09.17 bis 11.17 und von 12.17 bis 16.17 Uhr. Ist die Wetterprognose schlecht, so entfällt der Halbstundentakt (keine Kurse um xx.17 Uhr ab Urnäsch und um xx.47 Uhr ab Schwägalp) und es gilt der Stundentakt, hiess es in der Mitteilung weiter. Weil der Halbstundentakt Standard ist, gibt es im Online-Fahrplan nur dann eine Anzeige, wenn die halbstündigen Verbindungen wegen schlechter Wetterprognosen entfallen.

Die Verantwortlichen von PostAuto entscheiden jeweils am Mittwochabend, sodass die Abfahrzeiten im Online-Fahr- plan für das kommende Wochenende ab Donnerstagmorgen gültig sind. Wenn die Wetterprognosen schlecht sind, wird der Ausfall der halbstündigen Verbindungen im Online-Fahrplan mit einer Störungsmeldung angezeigt. Der Entscheid «Halbstundentakt ja oder nein» wird für den kommenden Samstag und Sonntag bzw. Feiertag einzeln gefällt. Einmal getroffene Entscheide werden nicht revidiert.

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