GFI stimmt der neuen Kantonsverfassung zu

Zwei Mal hat sich die Gruppe für Innerrhoden (GFI) mit dem wichtigsten Sachgeschäft der diesjährigen Landsgemeinde, der formellen Totalrevision der Kantonsverfassung, befasst. Sie hat klar Zustimmung beschlossen, ebenso zu den anderen Vorlagen. Als neuer Präsident für das Kantonsgericht wird Michael Manser unterstützt und als neues Mitglied David Inauen.

  • (Bild: Archiv app24 / Monika Schmid)

    (Bild: Archiv app24 / Monika Schmid)

Dass die Kantonsverfassung überarbeitet werden muss, hat die GFI seit Anfang der 1970er-Jahre postuliert, wie sie selbst mitteilt. «Die Aufteilung in eine formelle und materielle Revision hat es ermöglicht, dass endlich etwas in Bewegung gekommen ist. Nicht wenige waren in der Begleitgruppe allerdings enttäuscht, dass keine substanziellen Änderungen eingebracht werden konnten», so schreibt die GFI in ihrer Mitteilung. Auf die Frage seitens der GFI bei der Lancierung des Vorstosses, wie es denn materiell weitergehe, sei von der Standeskommissionsbank faktisch nur Schweigen zu beobachten gewesen. Von Regierungsseite sei also kaum Revolutionäres zu erwarten, meint die GFI.

Gratwanderung

Die Überarbeitung der Kantonsverfassung erwies sich als Gratwanderung zwischen formellen und materiellen Anpassungen im Sinn von Nachführungen und Lückenschliessungen. Dazu gehören etwa die Verankerung von Notrechtsregeln, die Erhöhung der Limiten beim Finanzreferendum und die Nennung der Feuerschau. Bei der formellen Totalrevision wird in erster Linie das «Grundgesetz» logisch und nachvollziehbar, in heute verständlicher Sprache, gegliedert. Im Übrigen geht es nach 150 Jahren darum, zu bestimmen, welche Regelungen effektiv Verfassungsrang verdienen und welche auf die untere Stufe eines Gesetzes oder gar einer Verordnung gehören. Die GFI hält fest: «Dabei kann man sich in guten Treuen streiten, etwa ob die Dauer eines Notrechtsbeschlusses der Standeskommission in der Verfassung oder im Gesetz über die Staatsorganisation stehen soll.» Die Kantone haben unterschiedliche Lösungen getroffen.

Kritische Punkte

So sollen Details in vier begleitenden Vorlagen zu Staatsorganisation, den politischen Rechten, den Bürgerrechten und zum Grossen Rat geregelt werden. Allerdings liegen erst Entwürfe vor.

Kritiker vermissen angesichts der umfangreichen und komplexen Materie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Bestimmungen in einer offiziellen sogenannten Konkordanztabelle im Landsgemeindemandat. Auch sei die Inkraftsetzung der Verfassung erst nach Verabschiedung der neuen Gesetze nicht verankert. Nur so könne garantiert werden, dass nicht Rechte in der heutigen Verfassung allenfalls entgegen den vorgelegten Entwürfen verschwinden. 

Vertrauen, Augen auf und Initiative

Gewisse Neuregelungen beziehungsweise Verschiebungen auf die Gesetzesstufe könne man durchaus in Frage stellen, teilt die GFI mit. «Die Gefahr, dass das Volk nichts mehr dazu zu sagen hat, entfällt jedoch dadurch, dass in Innerrhoden auch alle Gesetze der Landsgemeinde vorgelegt werden müssen. Es kann also in jedem Fall die Notbremse gezogen werden, und der Souverän hat das letzte Wort.»

In der Mitteilung heisst es: «Betreffs Inkraftsetzung der Verfassung und Inhalt der ergänzenden neuen Gesetze gilt es, dem Grossen Rat und der Standeskommission zu vertrauen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen somit wachsam verfolgen, dass die bestehenden Rechte und Kompetenzen nicht geschmälert werden. Neue Anliegen, etwa der Proporz oder weitere Fusionen von Bezirken, müssen wohl die politischen Gruppierungen einbringen; sie sind gefordert.» In einer zweiten Phase können in Teilrevisionen materielle Änderungen angepackt werden. Zweifellos führe dieser Weg eher zum Ziel; das Wallis oder vielleicht bald auch Appenzell Ausserrhoden würden Anschauungsmaterial bieten. Viele Neuerungen könnten eine gleichzeitig formelle und materielle Totalrevision, selbst wenn es in erster Linie um Nachführungen geht, auf unabsehbare Zeit scheitern lassen. «Viele Hunde sind des Hasen Tod.»

Nach ausgedehnter Diskussion verzichtete die Landsgemeindeversammlung der Gruppe für Innerrhoden auf einen Rückweisungsantrag und beschloss in Abwägung aller Vor- und Nachteile klar ein Ja zur vorliegenden formellen Totalrevision der Kantonsverfassung.

Ja zu den übrigen Sachgeschäften

Die fünf weiteren Geschäfte sind aus Sicht der GFI unbestritten. Die Digitalisierung der Verwaltung entspreche den Vorstellungen und Erwartungen der heutigen Gesellschaft. Die gesetzlichen Anpassungen dafür und für eine Reorganisation des Grundbuch-, Erbschafts- und Betreibungswesens für Oberegg seien nachvollziehbar. Die Verlegung der Federführung nach Appenzell würde allerdings bedauert; es sei zu hoffen, dass dem Äusseren Land genügend Mitsprache bleibe.

Zusätzliche Massnahmen im Landwirtschaftsgesetz für den Herdenschutz vor Grossraubtieren sind zu begrüssen, wie die GFI betont. «Weniger Begeisterung löst die erneute Vorlage der Wildruhezonen aus. Es bleibt nicht mehr viel Fleisch am Knochen mit der Beschränkung auf Gebiete, welche ohnehin faktisch geschützt sind. Ob sich die Bundesstellen damit zufriedengeben, darf bezweifelt werden.»

Die Sanierung der Eichbergstrasse werde viele Automobilisten freuen, die Velofahrer und Wanderer, welche auf einen separaten Weg hofften, allerdings weniger. Zumindest bleibe das Verbot für Lastwagen.

Bei den Ersatzwahlen für das Kantonsgericht unterstützt die GFI Michael Manser als neuen Präsidenten und David Inauen als Nachfolger der zurücktretenden Evelyne Gmünder.

11
9

Weitere Artikel

Schreibe einen Kommentar