Gebiet «Sonder» nicht geeignet für Windanlagen

Der Ausserrhoder Regierungsrat möchte auf Walzenhauser Boden das Eignungsgebiet «Sonder» für Grosswindanlagen im Richtplan festlegen. Im Rahmen des kantonalen Vernehmlassungsverfahrens äussert sich der Gemeinderat kritisch zu diesen Absichten.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Der Regierungsrat hat im Kantonsgebiet sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen festgelegt. Diese Gebiete sollen nun in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Der Regierungsrat will mit dieser Anpassung die nötige planerische Grundlage für die Erstellung solcher Anlagen schaffen.

Windanlagen in Lachen

Mit dem Gebiet «Sonder», welches am westlichen Ende des Gemeindegebietes liegt und sich von Striland über das Heldholz bis Dornesslen erstreckt, ist die Gemeinde Walzenhausen vom Vorhaben betroffen, teilte die Gemeindekanzlei mit. Zusätzlich zur Windenergie soll auch auf die Sonnenenergie vermehrt zurückgegriffen werden. Dazu werden Rahmenbedingungen für die Realisierung von freistehenden Solaranlagen und derartigen Anlagen ausserhalb der Bauzone definiert.

Die Vernehmlassung und die Mitwirkung dauerte von Februar bis April. Die Bevölkerung von Walzenhausen war zusätzlich eingeladen, sich diesbezüglich beim Gemeinderat einzubringen. Es ist eine Eingabe aus dem Dorfteil Lachen eingegangen. Ebenso hat die Lesegesellschaft Lachen-Walzenhausen einen öffentlichen Anlass durchgeführt. Auch wurden verschiedene Mitberichte eingeholt. Der Gemeinderat bedankt sich dafür und berücksichtigt dies in seiner Stellungnahme.

Verstärkte Nutzung von Sonnenenergie

Der Gemeinderat anerkennt und unterstützt den Auftrag aus dem Energiegesetz, wonach bis ins Jahr 2035 mindestens 40 Prozent des kantonalen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien aus dem Kanton zu decken sind. Dieser Auftrag wurde von der Hälfte der Walzenhauser Bevölkerung gutgeheissen. Die Sonnenenergienutzung gilt es aus Sicht des Rates prioritär weiterzuverfolgen.

Vorbehalte

Der Gemeinderat kommt zum Schluss, dass bereits die Ausscheidung des Eignungsgebiets «Sonder» Fragen aufwirft und offenlässt. Die Festlegung des Eignungsgebiets wird als nicht verhältnismässig beurteilt. Die entgegenstehenden Interessen dürfen nicht einseitig zugunsten der Windkraft beschnitten werden, so die Mitteilung weiter. Der Gemeinderat beantragt unter Einbezug der verschiedensten Interessensgruppen, dass sich das Vorhaben auf wenige und besser geeignete Gebiete fokussieren soll.

Soweit für den Gemeinderat erkennbar beurteilt die Bevölkerung die Festlegung des Eignungsgebiets «Sonder» als auch die Nutzung von Windenergie mittels Grosswindkraftanlagen im Kanton deutlich kritischer als die politischen Vertretungen auf kommunaler und kantonaler Ebene. Dies gilt es in den weiteren Prozessschritten und Entscheide zu berücksichtigen. Das Mittragen der Vorhaben durch die Bevölkerung ist essenziell.

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