Weniger Autoparkplätze auf dem Landsgemeindeplatz

Aus Gründen der Sicherheit sollen auf dem südlichen Teil des Landsgemeindeplatzes, entlang der Hauptgasse, nur noch Velos und Motorräder parkiert werden. Die Fahrbahn wird zu Gunsten eines gesonderten Fussgängerbereichs verengt.

  • Landesfähnrich Jakob Signer, Vorsteher des Innerrhoder Justiz-, Polizei- und Militärdepartements, erklärt die geplanten Änderungen betreffend die Blaue-Zonen-Parkfelder. Links neben ihm: Roland Koster von der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden. (Bild: Tommaso Manzin)

    Landesfähnrich Jakob Signer, Vorsteher des Innerrhoder Justiz-, Polizei- und Militärdepartements, erklärt die geplanten Änderungen betreffend die Blaue-Zonen-Parkfelder. Links neben ihm: Roland Koster von der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden. (Bild: Tommaso Manzin)

Der obere beziehungsweise südliche Bereich des Landsgemeindeplatzes in Appenzell zwischen Haus Nr. 39 (Schuhe und Sport am Landsgemeindeplatz) sowie Haus Nr. 37 (Hotel Appenzell) rechtsseitig und der Pfahlreihe linksseitig soll künftig in drei Streifen genutzt werden:

  • Rechts entsteht eine 4 Meter breite Fahrbahn in Richtung Ost.
  • In der Mitte wird auf einem 4 Meter breiten Streifen Platz geschaffen für zwei Veloparkplätze à circa 16 Quadratmetern und für rund 25 Quadratmeter Motorradparkplätze. Dazwischen entsteht Platz zum Queren und für drei Sitzbänke.
  • Links, oberhalb der Pfahlreihe, bleibt ein 3 Meter breiter Streifen den zu Fuss gehenden Personen vorbehalten.

Mit dem Wegfall der Parkplatzreihe werde der südliche Teil des Landsgemeindeplatzes übersichtlicher, heisst es in der Medienmitteilung des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements Appenzell Innerrhoden. Der neue Streifen für die zu Fuss gehenden Personen, parallel zur Fahrbahn und durch Velo- und Motorradparkplätze sowie Sitzbänke klar abgegrenzt, schaffe Klarheit und Sicherheit. Zudem würden die riskanten Parkier-, Ausfahr- und Wendemanöver und damit häufige kritische Situationen zwischen Autos, Langsamverkehr und auch Mobiliar vor den Gebäuden wegfallen. Die Verengung der bisher rund 6 Meter breiten Fahrbahn auf 4 Meter wirke sich ebenfalls positiv auf die Verkehrssicherheit aus, wird im Communiqué weiter geschrieben.

Das Entwicklungskonzept Dorfkern Appenzell formuliert als Entwicklungsvorstellung unter anderem: «Der Landsgemeindeplatz ist langfristig verkehrsfrei. Die entfallene Parkierung wird in fussläufiger Distanz kompensiert.» Dieses Ziel kann aus Sicht des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements nur schrittwiese erreicht werden. Mit der Erneuerung des Zielplatzes durch den Bezirk Appenzell wurden dort 28 zusätzliche öffentliche Parkplätze geschaffen, 24 auf dem erweiterten Zielplatz und vier weitere an der nördlichen Seitenstrasse. Zusätzlich beanspruchen die Gäste des Romantikhotels Säntis dank der neu geschaffenen Tiefgarage rund 10 bis 20 öffentliche Parkplätze nicht mehr. Damit sind heute auf dem Zielparkplatz 34 bis 48 Parkfelder mehr verfügbar als noch vor zwei Jahren.

Im südlichen Teil des Landsgemeindeplatzes werden neun blaue Parkfelder und ein Gehbehindertenparkfeld aufgehoben. Letzteres wird westlich des Gebäudes Hauptgasse 39 ersetzt. Nördlich der Pfahlreihe weichen Parkplätze für Motorräder zwei zusätzlichen blauen Parkfeldern. Netto gehen auf dem Landsgemeindeplatz also sieben Blaue-Zonen-Parkfelder verloren. «Angesichts der auf dem Zielplatz neu geschaffenen Kapazitäten erscheint dies gerechtfertigt», wird in der Medienmitteilung festgehalten. An deren Stelle würden zusätzliche Velo- und Motorradparkplätze sowie Sitzgelegenheiten und eine sichere Fussgängerführung geschaffen.

Das Entwicklungskonzept Dorfkern führt aus: «Die Gestaltung des Landsgemeindeplatzes und zusätzliche Angebote machen es einladend, die Hauptgasse auch in Richtung Rinkenbach zu erkunden.» Mit der klar getrennten Verkehrsführung für die zu Fuss gehenden Personen und den rollenden Verkehr soll die Querung des Landsgemeindeplatzes attraktiver werden. Damit würde dieser Entwicklungsvorstellung nachgekommen.

Mit der Umgestaltung der Parkierung wird auch die Vortrittsregelung auf dem Verkehrsknoten Hauptgasse/Kronengarten angepasst. Bisher müssen Fahrzeuglenkende vom Kronengarten her den Fahrzeugen auf der Hauptgasse den Vortritt gewähren. Neu gilt dort auch der in Tempo-30-Zonen übliche gesetzliche Rechtsvortritt, welcher durch die besondere Markierung verdeutlicht wird.
Im Bereich westlich des Gebäudes Hauptgasse 39 sind bisher zwei längs angeordnete Blaue-Zone-Parkfelder markiert. Diese Parkfelder werden neu rechtwinklig zur Gebäudefront positioniert. Im gleichen Bereich wird der Ersatz für das auf dem nahen Landsgemeindeplatz aufgehobene Parkfeld für Gehbehinderte angeordnet.

30
77

Weitere Artikel

  • (Symbolbild: Bigstock)

Schreibe einen Kommentar