Weitere Aufsichtskommissionen?

Die Diskussion über die Vorwürfe von Alt Säckelmeister Josef Moser an die Adresse der Standeskommission hat Wirkung: In der Junisession wird die StwK einen erweiterten Bericht dazu vorlegen. Auch das Büro des Grossen Rates hat ein Gutachten erstellen lassen zur Frage, ob es möglich ist, zusätzliche Aufsichtskommissionen einzusetzen.

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In der Märzsession stand der Ruf nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Raum. Eine solche kennt man auf Stufe Bund und in etlichen Kantonen. Sie wird gezielt für bestimmte Geschäfte eingesetzt und kann eigenes Personal anstellen. Mit dieser Kompetenz wird die Unabhängigkeit zur Verwaltung betont. Eine PUK kann Untersuchungsbeauftragte einsetzen, Rechtshilfe durch Bund und Kantonsbehörden verlangen und Personen unter Strafandrohung im Falle von Falschaussagen als Zeugen einvernehmen.
Der Bericht des Büros kommt zum Schluss, dass eine PUK in Innerrhoden im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ins Leben gerufen werden könne, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Skizziert werden zwei gangbare Wege: Mit einer Änderung der grossrätlichen Geschäftsordnung könnte der StwK eine weitere Aufsichtskommission für Sonderaufträge zur Seite gestellt werden, die aber keine weiter gehenden Kompetenzen hätte als diese selbst.
Für eine eigentliche PUK, also eine Aufsichtskommission mit erweiterten Rechten und mit neuen Pflichten für Private wäre ein neues formelles Gesetz zu erarbeiten, das von der Landsgemeinde beschlossen werden müsste.

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