Vorbehalte bei vorgesehenen Windkraft-Standorten

Der Gemeinderat Trogen hat Stellung genommen zur Vernehmlassung des kantonalen Richtplans zum Thema Energieversorgung. Dabei äussert er Vorbehalte zu der Realisierbarkeit von Windkraftanlagen in den ausgeschiedenen Eignungsgebieten.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Der Gemeinderat schätze einerseits die Möglichkeit zur Mitwirkung und würdige dabei die umfangreiche Arbeit des Regierungsrates bei dieser Revision, hiess es in einer Mitteilung der Gemeindekanzlei.

Vorbehalte und Forderungen

Der Gemeinderat sieht die Notwendigkeit der Förderung von erneuerbaren Energien und ist sich bewusst, dass die Gemeinden in diesem Bereich einen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 leisten müssen. Der Gemeinderat spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Windenergie aus, er hat jedoch Vorbehalte zu der Realisierbarkeit von Windkraftanlagen in den ausgeschiedenen Eignungsgebieten. Er fordert, dass die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

Der Gemeinderat fordert, dass mit der zukünftigen Erschliessung an den potentiellen Standorten keine zusätzlichen Kosten für Strassenbau und -unterhalt auf die Gemeinde zukommen dürfen. Zudem müssen die baulich notwendigen Massnahmen in die Beurteilung der Standorte einfliessen und die Eingriffe in das Gelände minimiert werden.

Im Rahmen des Kreten- und Landschaftsschutzes fordert der Gemeinderat eine Entschädigung für beeinträchtigte Gebiete. Sollten geschützte Flächen in Natur- und Naherholungsgebieten oder Biodiversitätsflächen betroffen sein, müssen diese Flächen mindestens in derselben Grösse an geeigneter Stelle kompensiert werden.

Für den Gemeinderat ist in diesem Zusammenhang auch der Schutz der Grundwasserschutzzonen und Moorgebiete von entscheidender Bedeutung. In den Eignungsgebieten für die Windenergie befinden sich die Quellen, aus denen die Gemeinde ihr Trinkwasser bezieht. Diese dürfen auf keinen Fall beeinträchtigt werden.

Anwohnende ernst nehmen

Für die weiteren Prozessschritte bei der Verabschiedung des kantonalen Richtplans erachtet es der Gemeinderat als erfolgskritisch, dass die Befürchtungen und Einwände der betroffenen Anwohnenden im weiteren Planungs- und Entscheidungsprozess ernstgenommen und berücksichtigt werden. Das entsprechende Fingerspitzengefühl ist entscheidend, damit die Gemeinde ihren Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 leisten kann.

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