Verkehrssteuerermässigung neu festgelegt

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt per 1. Januar die Bedingungen einer Steuerermässigung für emissionsarme Motorfahrzeuge neu auf den Grenzwert von 120 g/km CO2-Ausstoss.

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Halterinnen und Halter emissionsarmer Personenwagen erhalten nach geltendem Ausserrhoder Recht eine ermässigte Verkehrssteuer. So wurde diese für Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 130 g/km bis anhin um 50 Prozent ermässigt.

Wie in der ‚Verordnung über die teilweise Steuerbefreiung emissionsarmer Personenwagen‘ festgehalten, prüft das Departement Sicherheit und Justiz alle zwei Jahre die Höhe der Grenzwerte für den CO2-Ausstoss und schlägt – gestützt auf den Fortschritt bei der Entwicklung im emissionsarmen Fahrzeugbau – Anpassungen vor. Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Prüfung reduziert der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden nun diesen Grenzwert.

Per 1. Januar 2013 gilt neu eine Ermässigung der Verkehrssteuer um 50 Prozent für Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 120 g/km. Eine Teilrevision der Verordnung tritt auf diesen Zeitpunkt in Kraft. Zugleich beauftragt der Regierungsrat das Departement Sicherheit und Justiz, die Beibehaltung dieser Verkehrssteuerermässigung im Hinblick auf die geplante Aufgabenverzichtsplanung ab 2014 zu überprüfen.

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