Teilrevision des Baugesetzes

Das Departement Bau und Umwelt hat den Gemeinderat zu einer Stellungnahme zur Teilrevision des Baugesetzes eingeladen.

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In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Gemeinderat die Stossrichtung der Teilrevision mit der angestrebten Vereinfachung, Vereinheitlichung und Straffung der planungs- und baurechtlichen Verfahren. Er hätte jedoch aufgrund der Konsultativumfrage im Dezember 2012 eine mutigere Vorlage erwartet. Auch im Wissen, dass die Erhaltung der Gemeindeautonomie gerade im Bauwesen nicht ausser Acht gelassen werden darf. Aus der Sicht des Gemeinderates hätten die Möglichkeiten für klare Abgrenzungen von Kompetenzen und Zuständigkeiten ausgeschöpft werden sollen, insbesondere für das Bauen ausserhalb der Bauzone.

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