Teilrevision des Baugesetzes wird gut aufgenommen

Bis Ende Februar 2017 war die Teilrevision des Baugesetzes in der Vernehmlassung. Parallel dazu lief auch die zweite Anhörung der Gemeinden zur Nachführung 2015 des kantonalen Richtplans. Die Teilrevision des Baugesetzes ist insgesamt gut aufgenommen worden. Voraussichtlich an der Sitzung vom 30. Oktober 2017 wird die Baugesetzrevision im Kantonsrat in einer ersten Lesung behandelt, gleichzeitig mit der Genehmigung der Nachführung des Richtplans.

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Die Teilrevision des Baugesetzes stösst insgesamt auf ein gutes Echo. Die meisten der 38 Teilnehmer befürworten in ihren Vernehmlassungsantworten den Entwurf grundsätzlich. Eine Mehrheit begrüsst auch die Aufteilung der Revision des Baugesetzes in zwei Etappen. Die Gemeinden verlangen für die kommunale Mehrwertabgabe eine einheitliche Regelung für den ganzen Kanton. Dieses Anliegen hat der Regierungsrat aufgenommen und schlägt entsprechend eine einheitliche Lösung für alle Gemeinden vor. Auch bezüglich dem Referendum zu Nutzungsplänen schlägt der Regierungsrat eine Vereinheitlichung vor: Nutzungspläne sollen künftig generell dem fakultativen Referendum unterstellt werden. An der geltenden Lösung, bei Sonder-nutzungsplänen maximal um ein Geschoss abweichen zu können, soll aufgrund der Vernehmlassung weiterhin festgehalten werden. Ebenso sollen für geringfügige Änderungen an Nutzungsplänen weiterhin vereinfachte Verfahrensbestimmungen gelten.

Im Rahmen der zweiten Anhörung zur Nachführung des kantonalen Richtplans haben sich alle Gemeinden nochmals vernehmen lassen. Der Regierungsrat hat verschiedenen Anliegen aufgenommen und den Richtplantext präzisiert. Am grundsätzlichen Konzept wird aber festgehalten. Insbesondere wird an der Auszonungsfrist von 5 Jahren für Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen festgehalten, gleich wie auch an der Möglichkeit für drei kantonale Windparks. Neu aufgenommen wurde das Anliegen, die Frist für das Erreichen des Verdichtungszieles in der Innenentwicklung auf 2060 zu verlängern.

Dem Kantonsrat werden das Baugesetz zur ersten Lesung sowie die Nachführung 2015 des kantonalen Richtplans zur Genehmigung voraussichtlich an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2017 vorgelegt. Nach der Genehmigung durch den Kantonsrat muss der kantonale Richtplan durch den Bundesrat genehmigt werden. Das Inkrafttreten der Richtplannachführung ist auf die zweite Hälfte 2018 vorgesehen; die Teilrevision des Baugesetzes soll ab Januar 2019 gelten.

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