Sechs Gemeinderäte gehen in Berufung

Sechs von sieben Gemeinderäten von Walzenhausen wollen den indirekten Vorwurf der «Abzocker» nicht auf sich sitzen lassen. Nachdem der Autor eines Flugblatts Anfang Juli vom Ausserrhoder Kantonsgericht freigesprochen wurde, gehen sie nun laut Kantonsgerichtskanzlei in Berufung.

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Im November 2012 verwarfen die Stimmbürger von Walzenhausen ein Entschädigungsreglement des Gemeinderats mit einer Verdoppelung der Bezüge klar. Bereits 2011 hatte sich der Gemeinderat Walzenhausen ein neues Spesenreglement gegeben. Schon im Sommer 2012 wurde das Entschädigungsreglement überarbeitet. Erst auf Intervention der Geschäftsprüfungskommission unterstellte es der Gemeinderat dem fakultativen Referendum.
Im Vorfeld der Abstimmung publizierte Theodor Frey zwei Leserbriefe und später ein gleich lautendes Flugblatt. Darin empfahl er Ablehnung des Entschädigungsreglements: «Hiermit schanzen sich die Gemeinderäte eine Verdoppelung des Gehalts zu und versuchen gleichzeitig, die sozialen Abgaben, wie Steuern und AHV, zu umgehen,» hiess es. «So unverfroren sind nicht einmal die als Abzocker bekannten Banker am Paradeplatz vorgegangen.» schrieb Frey. Diese beiden Aussagen wollten sich sechs Gemeinderäte nicht bieten lassen: Sie klagten gegen Frey wegen Ehrverletzung. Einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen übler Nachrede zog Frey weiter.
Bei den Spesenpauschalen habe es sich zum grössten Teil um «Lohn» gehandelt, stellte Freys Verteidiger fest. Frey habe dem Gemeinderat lediglich straflose Steuerumgehung vorgeworfen – «wie Bundesrat Schneider-Ammannn». Der Vergleich mit den Bankern vom Paradeplatz sei nicht ehrenrührig. «Abzocker» sei ein Modewort. In der Schweiz sei harter politischer Umgangston üblich.
Der Einzelrichter sprach Frey vom Vorwurf der üblen Nachrede frei. Die Kosten gingen zulasten des Staats. Frey erhielt eine Entschädigung von rund 4700 Franken. Er habe den Gemeinderat der Steueroptimierung bezichtigt. Der Vorwurf sei begründet und nicht ehrverletzend. «Abzocker» betrachte das Gericht «als noch vertretbar» – angesichts einer Verdoppelung des Lohns für die Hälfte der Exekutive.
Gegen dieses Urteil hat nun der Vertreter der Gemeinderäte Berufung eingelegt. Der Fall kommt jetzt voraussichtlich vor Ausserrhoder Obergericht.

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