Neuer Taxpunktwert für den Ärztetarif TARMED in der Ostschweiz

Die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften (K-OCH) und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, mandatiert von Helsana, Sanitas und KPT, einigen sich auf dem Verhandlungsweg auf einen um drei Rappen erhöhten Taxpunktwert ab 1. Juli 2024 für die freipraktizierenden Ärzte in den sieben Kantonen.

  • (Symbolbild: Archivbild app24)

    (Symbolbild: Archivbild app24)

Mit der tarifpartnerschaftlichen Lösung treten die Tarifpartner aus einem jahrelangen, vertragslosen Zustand der sieben Kantone, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau, aus und eröffnen sich eine gemeinsame Perspektive für Lösungen im Sinne der Tarifautonomie.

Die Einkaufsgemeinschaft HSK AG, stellvertretend für die Krankenversicherer Helsana, Sanitas und KPT, und die Konferenz der Ostschweizer Ärztegesellschaften suchten – unabhängig von anderen Versicherern – nach einer aussergerichtlichen und partnerschaftlichen Lösung, die zeitnah, einfach und unbürokratisch zu einer vertraglichen Einigung im Rahmen von TARMED führen könnte.

Höhere Taxpunktwerte, keine Rückvergütungen

Im Mai 2024 erzielten die Tarifpartner einen Durchbruch und einigten sich auf eine Anhebung der kantonalen Taxpunktwerte für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte von bisher 83 auf neu 86 Rappen per 1. Juli 2024 sowie auf einen Verzicht der Rückzahlungen für die Jahre 2021 bis heute. Zu dieser Einigung gehört auch ein Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die neuen, gleichlauten-den Verträge sind von den jeweiligen Vorständen der Ärztegesellschaften der Kantone bereits genehmigt, bedürfen für ihr Inkrafttreten aber noch der formellen Zustimmung aller sieben Kantonsregierun-gen. Mit der Lösungsfindung am Verhandlungstisch nehmen die Vertragspartner ihre gesetzlich vorgesehene Verantwortung im Sinne des Verhandlungsprimats wahr und bekennen sich zu ihrer aktiven, gestalterischen Rolle im Sinne der Tarifautonomie.

Lösung ist ein jahrelanger, vertragsloser Zustand vorausgegangen

Der tarifpartnerschaftlichen Lösung ist ein jahrelanger, vertragsloser Zustand vorausgegangen. Die Ärztegesellschaften der Kantone Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und des Appenzellerlands hatten 2018 ihre Verträge mit den Versicherern zum Ärztetarif TARMED gekündigt. Da zwischen den Versicherern und den Ärztegesellschaften in den anschliessenden Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt werden konnte, legten die Regierungen der sieben Ostschweizer Kantone, wie vom Ge-setz vorgesehen, einen Arbeitstarif zur vorläufigen Abrechnung fest. Sie führten zudem ein aufwendiges und mehrjähriges Festsetzungsverfahren für einen neuen Taxpunktwert durch. Im vergangenen Herbst setzten die Kantonsregierungen diesen für die frei praktizierenden Ärzte, rückwirkend auf den 1. Januar 2021, auf 86 Rappen fest, und damit um drei Rappen höher. Gegen den festgesetzten Taxpunkt-wert reichte die Einkaufsgemeinschaft HSK AG Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) ein.

Aussergerichtliche Lösung sorgt für Rechtssicherheit auf allen Seiten

Die Ostschweizer Ärztegesellschaften und die Einkaufsgemeinschaft HSK AG freuen sich über die partnerschaftliche Lösung. Beide Seiten wollen nach der Einigung weiterhin vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten sowie auf fortschrittliche Lösungen zugunsten der Patientinnen und Patienten respektive der Versicherten hinarbeiten.

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