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Namensänderung bewilligt

Für die Bewilligung einer Namensänderung wird seit dem 1. Januar 2013 lediglich noch eine achtenswerte Begründung verlangt.

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Ein Kantonseinwohner ist mit dem Anliegen an die Standeskommission gelangt, er möchte einen seiner beiden Vornamen streichen lassen und fortan den zweiten Vornamen als alleinigen Vornamen führen. Für die Bewilligung einer Namensänderung werden seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr wichtige Gründe, sondern lediglich noch eine achtenswerte Begründung verlangt. In der Praxis heisst das, dass die genannten Gründe sachlich nachvollziehbar sein müssen und nicht rechts- oder sittenwidrig sein dürfen. Weil diese Vorgaben im zu beurteilenden Fall erfüllt waren, hat die Standeskommission die Namensänderung bewilligt.

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