Im Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten auf der östlichen Nachbarliegenschaft ergibt sich die Möglichkeit, dieser Unternehmung den Auftrag für den Einbau verschiedener Erschliessungsstränge (SAK-Leitung, Meteorwasserkanal, Schmutzwasserkanal) zu erteilen.
Gemäss Art. 22 Gemeindeordnung beträgt die Finanzkompetenz des Gemeinderates für neue, einmalige Ausgaben und Nachtragskredite 25 Prozent der einfachen Steuer, respektive Fr. 223079.00. Gestützt darauf hat der Gemeinderat den Nachtragskredit von Fr. 62000.00 genehmigt. Diese Vorinvestition wird in die Kaufpreiskalkulation der Bodenflächen einfliessen.