Bis in die 1980er-Jahre wurden in der Schweiz gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nicht den herrschenden gesellschaftlichen und moralischen Wertvorstellungen entsprachen, sogenannte fürsorgerische Zwangsmassnahmen eingesetzt. Zu diesen gehörten die administra-tive Versorgung, Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen, Kastrationen und Sterilisationen sowie Fremdplatzierungen. Es ist heute unbestritten, dass viele zwangsversorgte Menschen grosses Leid erfahren haben.
Erst in jüngerer Zeit wurde es Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen möglich, die eigene Vergangenheit zu thematisieren, persönlich aufzuarbeiten und mit weiteren Betroffe-nen in Kontakt zu treten.Dafür sollen in den Kantonen Anlaufstellen geschaffen werden.
Appenzell | 03.05.2013 | 10:02 Uhr
RK
Landesarchiv ist Anlaufstelle
Die Standeskommission hat das Landesarchiv als Anlaufstelle für Betroffene von allfälligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen des Kantons Appenzell Innerrhoden bestimmt.