Entsprechend den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS), stehen die Gemeinden in der Pflicht, die soziale und berufliche Integration von Sozialhilfe empfangenden Personen zu ermöglichen. Da für einen nicht unbedeutenden Teil der Hilfesuchenden aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen rein berufliche Integrationsmassnahmen nicht angezeigt oder möglich sind, gilt es auch, soziale Integrationsmassnahmen bereitzustellen, welche eine Tagesstruktur vermitteln und das Selbstbewusstsein stärken. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes Konzept verabschiedet und ein Ausgabenbeschluss von 10’000.00 Franken gefasst.
Die Komplexität der Problemstellung von Personen, die Sozialhilfe beziehen, hat stark zugenommen. Mit dem Beschäftigungsprogramm wird einerseits die soziale Integration der Betroffenen gefördert, anderseits sollen diese einen sinnvollen Beitrag für das Gemeinwesen erbringen. Dank der regelmässigen Tagesstruktur sollen zudem Grundfähigkeiten wie beispielsweise Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit von den Betroffenen wieder erlernt werden, um so den ersten Schritt zur «beruflichen» Integration leisten zu können.
Zielgruppe sind Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, welche nur stunden- oder tageweise Arbeiten erbringen können, da sie beispielsweise durch lange Arbeitslosigkeit randständig geworden sind, und/oder Suchtprobleme und andere psychosoziale Problemstellungen aufweisen sowie junge Erwachsene die Sozialhilfegelder beziehen und verschiedene Schwierigkeiten aufweisen.
Die Arbeitseinsätze werden vom Sozialamt Heiden koordiniert. Arbeitseinsätze werden an-hand Alter, Ressourcen und eventuelle Vorkenntnisse entsprechend auf die verschiedenen Teilnehmer des Projektes verteilt und zu Beginn begleitet. Mitarbeiter des Bauamtes motivieren und coachen die Teilnehmenden durch Aktivierung und Förderung der individuell vorhandenen Ressourcen. Über regelmässige Standortgespräche mit dem Leiter des Sozialamtes werden die geleisteten Einsätze reflektiert und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung besprochen.
Das Pilotprojekt «Beschäftigungsprogramm» wurde vorerst auf 3 Jahre befristet. Es erfolgt jeweils per Ende Juli eine Berichterstattung an den Gemeinderat im Sinne eines «Marschhaltes», erstmals per Ende Juli 2013.