Keine «besonderen Risiken» festgestellt

Der Regierungsrat hat den Gemeinderat über seine Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Lutzenberg per 31. Dezember 2013 informiert. In Lutzenberg bestehen keine besonderen Risiken. Deshalb sind auch keine besonderen Massnahmen notwendig.

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Im Rahmen der Finanzaufsicht über die Gemeinden prüft der Kanton jährlich deren Finanzlage. Die Gemeinden sind gemäss Gesetz zur Mitwirkung verpflichtet und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Demgemäss hat der Regierungsrat den Gemeinderat über seine Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Lutzenberg per 31. Dezember 2013 informiert.

Die Kantonale Finanzaufsicht hat bei den Anlagen des Finanzvermögens bzw. bei den Eventualverpflichtungen keine besonderen Risiken festgestellt. Die Steuerrückstände in der Gemeinde Lutzenberg betragen per 31. Dezember 2013 12.9 % des Gesamtsteuerertrags. Der Gesamtdurchschnitt der Steuerrückstände aller Gemeinden liegt bei 10 % des Gesamtsteuerertrags.

Fazit: Die Gemeinde Lutzenberg verfügt über ein positives Eigenkapital. Die Fremdkapitalbegrenzung von 250 % ist nicht überschritten. Wie sieht die Sache mit der Fremdkapitalbegrenzung in der Gemeinde Lutzenberg aus? Zählt man die Steuereinnahmen, den Finanzausgleich und die Ergebnisse aus den Spezialfinanzierungen zusammen, kommt man auf einen Betrag von Fr. 4‘359‘800.00. Das Fremdkapital erreicht den Betrag von Fr. 1‘841‘800.00. Mit 42 % Fremdkapital ist die Gemeinde Lutzenberg damit von der Fremdkapitalbegrenzung von 250 % noch weit entfernt. Es sind deshalb keine besonderen Massnahmen notwendig. Der Gemeinderat hat von diesem Bericht Kenntnis genommen.

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