Die Kantonsverfassung von Appenzell Ausserrhoden gewährt jedem Kind das Recht auf Schutz und Fürsorge und nimmt Kanton und Gemeinden in die Pflicht, Familien und andere Lebensgemeinschaften mit Kindern in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Darauf beziehen sich sowohl das kantonale Familienleitbild von 2009 sowie das aktuelle Regierungsprogramm 20162019 mit dem strategischen Ziel, attraktive Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Dabei werden die frühkindliche Förderung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf explizit erwähnt.
Die zentrale Bedeutung der frühen Lebensjahre (0 bis 4 Jahre) erhält in der Fachwelt und der Politik immer mehr Beachtung. Weil in der frühen Kindheit Weichen für das ganze Leben gestellt werden, sind Präventionsmassnahmen von Kanton, Gemeinden und privaten Institutionen wichtig. Die Angebote im Frühbereich unterstützen Eltern und Kinder und haben das Ziel, eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Sie sind eine gemeinsame Aufgabe des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereichs. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist erwiesen, dass sich Investitionen in der frühen Kindheit auszahlen, weil damit teure Massnahmen im späteren Leben der Kinder vermieden werden können.