In dieser Zeit gingen auf der Gemeindekanzlei 58 Unterschriftsbögen mit total 198 gültigen Unterschriften ein. Für das Zustandekommen eines fakultativen Referendums werden gemäss Art. 8 Gemeindeordnung 100 gültige Unterschriften benötigt.
Der Gemeinderat hat vom Zustandekommen des fakultativen Referendums an der Sitzung vom 14. Oktober 2014 Kenntnis genommen.
Das weitere Vorgehen sieht nun wie folgt aus: Der Gemeinderat hat entschieden, dass er am Beschluss vom 19. August 2014 festhält. Somit ist über den Rückbau des Jägerhüslis eine Volksabstimmung durchzuführen. Das zuständige Ressort hat nun den Auftrag erhalten, eine Terminplanung bis zur Volksabstimmung zu erstellen und dem Gemeinderat zu unterbreiten; zudem ist durch das Ressort das entsprechende Edikt auszuarbeiten. Der Gemeinderat wird über den Terminplan und das Abstimmungsdatum rechtzeitig informieren.
Teufen | 30.10.2014 | 16:22 Uhr
Gk
Jägerhüsli: Volk hat letztes Wort
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung von Mitte August 2014 den Rückbau des Jägerhüslis beschlossen und diesen Beschluss vom 5.9. bis 6.10.2014 dem fakultativen Referendum unterstellt.