Integrationsprogramm wird weitergeführt

Die Standeskommission hat eine neue Programmvereinbarung mit dem Bund zur Finanzierung des kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2024 bis 2027 genehmigt.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Seit 2014 ist die Fachstelle Integration beim Amt für Inneres für die Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) zuständig und begleitet diese. Im Dezember 2023 hat die Standeskommission dazu eine neue Programmvereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2024 bis 2027 (KIP 3) unterzeichnet. Diese umfasst die sieben Förderbereiche Information, Abklärung Integrationsbedarf und Beratung, Sprache, Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit, frühe Kindheit, Zusammenleben und Partizipation, Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz sowie den Bereich Dolmetschen. Massnahmen wie Beratung, Integrationsplanung, Deutschkurse und weitere Förderangebote für die Integration in den Arbeitsmarkt haben sich bewährt und werden weitergeführt. Weiterentwickelt werden unter anderem Massnahmen, die geflüchtete unbegleitete Minderjährige im Aufbau der von Berufsschulen und Lehrbetrieben geforderten Grundkompetenzen fördern.

Die Programmvereinbarung regelt neben Zielgruppen und Förderbereichen auch die Finanzierung von Integrationsmassnahmen für Personen aus dem allgemeinen Ausländerbereich, vorläufig aufgenommenen Personen und anerkannten Flüchtlingen sowie Regelstrukturen. Die vom Bund gesprochenen Mittel in der Höhe von jährlich 154’161 Franken für den Ausländerbereich werden mindestens in gleicher Höhe vom jeweiligen Kanton gestellt. Die jährlich budgetierten Mittel für Integrationsmassnahmen in der Höhe von rund 444’000 Franken seien für Personen mit langfristigem Aufenthaltsstatus bestimmt und würden vollumfänglich über den Bund finanziert, teilt die Standeskommission mit. Sie unterstützte mit der Unterzeichnung der Programmvereinbarung KIP 3 die Möglichkeit, auf den Kanton Appenzell Innerrhoden zugeschnittene Integrationsmassnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Auf der Kantonswebsite finden sich unter www.ai.ch/kip alle Informationen zur neuen Programmvereinbarung KIP 3 und zu deren Förderbereichen.

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