Informationen zur Wildruhezone

Die Vollzugsvorbereitungen nach der Inkraftsetzung der Wildruhezonen haben noch einige Zeit in Anspruch genommen. Für eine optimale Information wurde zusätzlich zu den Besucher-Informationstafeln im Gelände ein Winterflyer erarbeitet. Zeitgleich erfolgten die entsprechenden Markierungen im Gelände.

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Seit Januar 2011 ist die Wildruhezone in den südlichen Gemeindegebieten von Hundwil und Urnäsch genehmigt. Die Wildruhezone bezweckt den Schutz besonders störungsempfindlicher Wildtiere und konzentriert sich auf die wichtigsten Lebensräume von Rotwild, Gams, Birk- und Auerwild im südlichen Appenzeller Hinterland. Bei der Markierung und Information zum Schutz der Lebensräume hat sich auch der Kanton Appenzell Innerrhoden im Gebiet des Eidgenössischen Jagdbanngebietes Säntis beteiligt.
Besonders wichtig sind ungestörte Wildtierlebensräume in schneereichen Wintern und in der Zeit des Aufwuchses der Jungtiere im Frühjahr. Die Aufsicht der Wildruhezonen wird durch das Personal der Jagdverwaltung sichergestellt.
Die Schutzbestimmungen der Wildruhezonen sind mit Informationen vor Ort ersichtlich. Der neu erarbeitete Flyer enthält die im Winter begehbaren Wege und Routen, Angaben zu den heimischen Wildtieren sowie das touristische Winterangebot der Region. Der Winterflyer kann kostenlos bei der Materialzentrale@ar.ch bezogen werden. Die Flyer sind auch bei Tourismusinformationen, Restaurants, Bahnstationen, usw. in der Region erhältlich.

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  • (Symbolbild: Bigstock)