Nach Durchführung der Einsprache-Verhandlungen und Auswertung der Einsprachen wurde das weitere Vorgehen festgelegt. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Einsprache-Verfahren und unter Einbezug der neuen Bestimmungen zu den Sondernutzungsplänen und den Übergangsregelungen im kantonalen Baugesetz muss der Gestaltungsplan angepasst werden.
Aufgrund dieser Einschätzung hat der Gemeinderat beschlossen, den Gestaltungsplan abzuschreiben und die Planungskommission zu beauftragen einen neurechtlichen Überbauungsplan gemäss kantonalen Baugesetz auszuarbeiten. Mit dieser Abschreibung werden auch die Einsprachen gegenstandslos und werden abgeschrieben. Den Einsprechern wurde die Überarbeitung des Planungsinstruments mitgeteilt. Die neuerliche Planauflage wird wiederum öffentlich publiziert. Vor der öffentlichen Planauflage wird wiederum ein Mitwirkungsverfahren gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung durchgeführt.