Die Gemeinde darf bewilligungsfreie Sonntage für das ganze Gemeindegebiet festlegen und diese dem Departement Volks- und Landwirtschaft melden. Der Gemeinderat Heiden hat folgende zwei Sonntage bestätigt, an welchen die Öffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte auf Gemeindegebiet sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmenden bewilligungsfrei zulässig ist: Sonntag, 23. November 2014 (Sonntag vor 1. Advent und Weihnachtsausstellung); Sonntag, 30. November 2014 (1. Advent und somit Advents-Markt); Sonntag, 22. November 2015 (Sonntag vor 1. Advent und Weihnachtsausstellung); Sonntag, 29. November 2015 (1. Advent und somit Advents-Markt)
Bei einer Nachfrage von Seiten der Verkaufsgeschäfte ist der Gemeinderat bereit, zusätzlich den 21. Dezember 2014 bzw. den 20. Dezember 2015 an das Departement zu melden.