Geschäfte dürfen an Adventsmärkten öffnen

Die Gemeinden melden dem Arbeitsinspektorat die festgelegten Sonntage, an welchen die Öffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte auf ihrem Gebiet bewilligungsfrei zulässig sind. In der Gemeinde Heiden wurden für das Jahr 2014 sowie 2015 die beiden Sonntage der Advents-Märkte ausgewählt.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Die Gemeinde darf bewilligungsfreie Sonntage für das ganze Gemeindegebiet festlegen und diese dem Departement Volks- und Landwirtschaft melden. Der Gemeinderat Heiden hat folgende zwei Sonntage bestätigt, an welchen die Öffnungszeiten für Verkaufsgeschäfte auf Gemeindegebiet sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmenden bewilligungsfrei zulässig ist: Sonntag, 23. November 2014 (Sonntag vor 1. Advent und Weihnachtsausstellung); Sonntag, 30. November 2014 (1. Advent und somit Advents-Markt); Sonntag, 22. November 2015 (Sonntag vor 1. Advent und Weihnachtsausstellung); Sonntag, 29. November 2015 (1. Advent und somit Advents-Markt)

Bei einer Nachfrage von Seiten der Verkaufsgeschäfte ist der Gemeinderat bereit, zusätzlich den 21. Dezember 2014 bzw. den 20. Dezember 2015 an das Departement zu melden.

Weitere Artikel