Gemeinderat spricht sich nach Korridorstudie für Doppelspur aus

Das Bundesamt für Verkehr hat am 29. September 2021 im Lindensaal die Korridorstudie zur Durchmesserlinie Appenzell–St.Gallen–Trogen vorgestellt. Der Gemeinderat hat sich nun am 19. Oktober 2021 in einer ausserordentlichen Gemeinderatssitzung umfassend mit der Thematik beschäftigt.

  • Gemäss der Korridorstudie ist die Doppelspur-Tramvariante die beste Lösung für Teufen. (Visualisierung: zVg/Archiv a24)

    Gemäss der Korridorstudie ist die Doppelspur-Tramvariante die beste Lösung für Teufen. (Visualisierung: zVg/Archiv a24)

Die Korridorstudie des Bundesamtes für Verkehr (BAV) sieht unmissverständlich die Doppelspur-Tramvariante als Vorzugsvariante vor. Die Appenzeller Bahnen AG sind angehalten, die Planung weiterzuführen und das Projekt dem BAV zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens einzureichen.

Der Gemeinderat hat die Studie eingehend analysiert und in einer Sondersitzung behandelt. Mit dem Instrument der Korridorstudie liegt eine umfassende Prüfung der insgesamt 18 Varianten auf dem gesamten Abschnitt Appenzell–Teufen–St. Gallen–Trogen vor. Unter Würdigung aller Aspekte ist für den Gemeinderat Teufen die Realisierung der Doppelspur die zielführende Lösung, die es zeitnah umzusetzen gilt.

Die Studie hat die Notwendigkeit einer Kreuzungsstelle im Perimeter Bahnhof Teufen–Stofel/Sternen bestätigt. Eine einspurige Tunnellösung wäre technisch wohl machbar, doch hätte dies zur Folge, dass ab dem Tunnelportal Stofel bis zum Sternen wiederum eine Doppelspur erstellt werden müsste. Dies würde auf einer kurzen Distanz zwei Lichtsignalanlagen auf der Hauptstrasse erfordern, was zu unerwünschten Staus auf der Strasse führen würde. Die insgesamt daraus resultierenden Einschnitte auf Strasse und Bahn sind wie an der Informationsveranstaltung insbe-sondere von den kantonalen Vertretern dargelegt wurde, inakzeptabel, weshalb diese Variante nicht mitgetragen würde. Zudem müssten mehrere Liegenschaften abgebrochen werden. Das Gleiche gilt auch für einen Doppelspurtunnel, wobei hier noch zusätzlich erschwerend dazu käme, dass die Haltestelle Stofel nicht mehr bedient werden könnte, sprich aufgehoben werden müsste. Dies ist für den Gemeinderat nicht vorstellbar. Nicht unerwähnt bleiben dürfen auch die Mehrkosten gegenüber der Doppelspur-Tramvariante, welche von Dritten, sprich der Ge-meinde Teufen, getragen werden müssten. Nebst den reinen Investitionsmehrkosten wären auch zusätzliche Betriebskosten zu berücksichtigen.

Einen grossen Stellenwert in der gemeinderätlichen Beurteilung nimmt die Sicherheitsfrage ein. Es ist für den Gemeinderat zentral, eine möglichst optimale Sicherheit bieten zu können. Die heute nicht mehr den Sicherheitsnormen entsprechende Situation muss zeitnah bereinigt werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen,
dass nebst den Bahndurchfahrten der Autoverkehr den weitaus grössten Teil der Durchfahrten verursacht.
Unter Würdigung aller Aspekte ist für den Gemeinderat Teufen die Realisierung der Doppelspur die zielführende Lösung.

Initiativen

Wie mit dem Initiativkomitee abgesprochen hat sich der Gemeinderat nach Vorliegen der Korridorstudie mit der materiellen Prüfung der Volksinitiative für einen Bahntunnel zwischen Stofel und Sternen, welche mit 841 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist, befasst. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse erweist sich die materielle Beurteilung erneut als sehr komplex. Einerseits ist die einspurige Tunnelvariante wie bereits erwähnt technisch machbar, andererseits sind die Konsequenzen einer einspurigen Tunnelvariante neu und in der Initiative nicht berücksichtigt. Ebenfalls juristisch zu würdigen gilt es die Vereinbarkeit mit übergeordneten gesetzlichen Vorgaben. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, für die materielle Prüfung der Initiative ein externes Gutachten einzuholen. Bei diesem Gutachten sind die Ergebnisse der Korridorstudie zu berücksichtigen.

Neben der vorgenannten Initiative ist unverändert die Doppelspurinitiative von 2019 beim Bundesgericht rechtshängig. In diesem Verfahren geht es vorab um das im Kanton Appenzell Ausserrhoden praktizierte Verfahren bei einer Ungültigkeitserklärung.

Des Weiteren sind dem Gemeinderat zwei Beschwerden – eine gegen die Unterzeichnung der Projektvereinbarung 2017 nach der Abstimmung zur Kurztunnelinitiative, welche von den Stimmberechtigten deutlich abgelehnt wurde und eine gegen die Absage der Abstimmung zum Tunnelprojektierungskredit – angezeigt worden.

Der Gemeinderat hat sich von der Korridorstudie eine abschliessende Klärung der seit Jahrzehnten geführten Diskussionen rund um die Ortsdurchfahrt Teufen erhofft. Die politische Diskussion ist ein hoher Wert in unserer Gesellschaft. Dazu gehört auch die kontroverse Auseinandersetzung in Einzelthemen, das Abwägen von Vor- und Nachteilen. Für jede Lösung gibt es gute Argumente pro und contra. Mit der Korridorstudie liegt nun eine umfassende Entscheidungsgrundlage vor und der Gemeinderat Teufen hofft, dass eine Umsetzung akzeptiert und nicht mit juristischen Mitteln blockiert wird. Eine Verbesserung der heutigen Situation ist zwingend und muss zeitnah umgesetzt werden können.

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