Gemäss Art. 20 Erschliessungsreglement kann die Gemeinde private Verkehrsanlagen unentgeltlich übernehmen, wenn verschiedene Bedingungen erfüllt sind. Der Präsident der Flurgenossenschaft Hof-Süd hat zur Abklärung die dafür notwendigen Schritte eingeleitet, mit der Gemeinde festgelegt und vor Ort besprochen. Die Mitglieder der Flurgenossenschaft Hof-Süd haben an ihrer Hauptversammlung beschlossen, dem Gemeinderat das Gesuch um Übernahme zu stellen.
Gestützt auf die Abklärungen und die Erfüllung der Bedingungen gemäss Erschliessungsreglement hat der Gemeinderat die Übernahme der Quartierstrasse beschlossen. Dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass sämtliche Bedingungen im Sinne von Art. 20 Erschliessungsreglement erfüllt sind.