Der Haschisch-Dealer ging der Polizei nach einer rückwirkenden Telefonüberwachung ins Netz. Im Oktober 2016 wurde er festgenommen und eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Der Mann war sofort geständig. Auch die St.Galler Staatsanwaltschaft ermittelte. Da weitere Hinweise auf einen schwunghaften Haschisch-Handel zu Tage. kamen, gestand der Mann, zwischen 2013 und Oktober 1016 rund 40 Kilogramm Haschisch verkauft und einen Nettogewinn von rund 54000 Franken erzielt zu haben. Der Umsatz des Haschisch-Handels lag bei rund 340000 Franken.
Der Mann hatte vorwiegend im Raum St.Gallen gedealt. Gedealt hatte er um sich seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise zu finanzieren. Er war zu jener Zeit arbeitslos. In einem abgekürzten Verfahren («Deal») forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten und für den Konsum eine Busse von 1000 Franken. Ein bedingter Strafvollzug kann bei diesem Strafmass nicht gewährt werden. Hingegen ist eine teilbedingte Strafe möglich. Deshalb muss er Mann sechs Monate absitzen. 24 Monate wurden bedingt ausgesprochen. Die Probezeit beträgt vier Jahre.
Vom Gewinn aus dem Haschisch-Handel ist nichts mehr übrig. Das Gericht könnte einen Vermögenswert von rund 40000 Franken einziehen. Von einer Ersatzforderung kann abgesehen werden, wenn sie uneinbringlich ist oder die Wiedereingliederung des Beschuldigten ernstlich behindern würde. Da die finanzielle Lage des Beschuldigten nicht gut ist und er keinen Verdienst hat, wurde die Ersatzforderung auf 4000 Franken festgelegt.
Das Strafmass sei an der oberen Grenze, aber in Verbindung mit 24 Monaten bedingt angemessen, sagte der Verteidiger.
Da der Dealer auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und Rechtsmittel verzichtete, erhob das Gericht den Entwurf des Urteilsdispositivs zum Urteil.