Berufsbeistandschaft wird aufgestockt

Die Standeskommission bewilligt eine Stellenplanerhöhung der Berufsbeistandschaft um 20 Stellenprozente. Das zusätzliche Pensum soll durch die Nachfolgerin oder den Nachfolger der Berufsbeiständin übernommen werden, die Ende November ausscheidet. Die Stelle wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben.

  • (Bild: bigstock)

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Die bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angegliederte Berufsbeistandschaft verfügt seit 2017 über einen Stellenplan von 170 Prozent. Die Berufsbeiständinnen und -beistände haben die Führung von Mandaten im Erwachsenen- und Kindesschutz wahrzunehmen. Die Kündigung einer Berufsbeiständin und eine zunehmende Überlastung der Berufsbeistände mit Mandaten bildeten Anlass für eine Überprüfung des Stellenplans. Dabei wurde festgestellt, dass der Stellenplan der Berufsbeistandschaft die im Sommer 2021 von der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz publizierten Empfehlungen zur Organisation der Berufsbeistandschaft deutlich unterschreitet. Seit dem Inkrafttreten und der Umsetzung des neuen Rechts hat sich gezeigt, dass mehr Personalressourcen benötigt werden. Der Anspruch des revidierten Rechts auf Achtung und Förderung der Selbstbestimmung, der Befähigung anstelle der Vertretung und den umfassenden Einbezug der betreuten Person in alle Entscheidungen führen zu einem höheren zeitlichen Aufwand bezüglich der persönlichen Kontaktgestaltung mit der betreuten Person.

Die Standeskommission hat zur Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen eine Erhöhung des Stellenplans der Berufsbeistandschaft um 20 Stellenprozente auf insgesamt 190 Prozent beschlossen. Das zusätzliche Pensum wird die neu zu wählende Person übernehmen. Damit sollen die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft zeitlich entlastet und gleichzeitig die gegenseitige Stellvertretung erleichtert werden. Die sich abzeichnende Vakanz von 60 Stellenprozenten ist zur Neubesetzung per 1. Januar 2022 ausgeschrieben.

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