Beitrag für Kosten der Kinderbetreuung

Der Gemeinderat Bühler hat entschieden, dass den Mitarbeitenden der Einwohnergemeinde Bühler ein Refinanzierungsbeitrag an die Kosten der Kinderbetreuung bezahlt wird.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Die Präsidentin und die Geschäftsführerin des Vereins Kinderbetreuung, Daniela Merz und Nadja Rechsteiner, haben den beiden Gemeinderäten von Bühler und Gais die Kinderbetreuung Bühler vorgestellt. Hintergrund ist, das Angebot dem Gemeinderat Gais im Detail bekannt zu machen und ihn von einer Mitgliedschaft zu überzeugen. Der Gemeinderat Gais wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden.
Entschieden hat der Gemeinderat Bühler, dass den Mitarbeitenden der Einwohnergemeinde Bühler ein Refinanzierungsbeitrag an die Kosten der Kinderbetreuung bezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Mitarbeitende der Einwohnergemeinde Bühler sind und die aufgrund ihrer finanziellen Situation für Betreuungskosten nicht aufkommen können. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Dabei sind für das Kind die erziehungsberechtigten Personen pro Haushalt relevant.

Weitere Artikel