Von der Freiheitsstrafe muss der Ausserrhoder 18 Monate absitzen. Zudem hat das Gericht den Mann zu 180 Tagessätzen à 50 Franken und zu einer Busse von 700 Franken verurteilt.
Durch den Knall eines Pyros, ein sogenannter Kreiselblitz, und den Funkenflug erlitt ein Zuschauer einen irreversiblen Hörschaden. Dem Geschädigten muss der 24-Jährige eine Genugtuung von 12’000 Franken zahlen.
Der vorsitzende Richter führte an der Urteilsverkündung am Mittwoch aus, dass es sich bei den beiden auf das Spielfeld geworfenen Kreiselblitze um Sprengstoffe handle. Der Ostschweizer habe sich damit der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gemacht.
Nicht unter die Sprengstoffe oder giftige Gase gemäss Strafgesetzbuch fallen gemäss Gericht die beiden Rauchtöpfe, die der Mann zuerst auf das Feld warf.
Verurteilt wird der Ostschweizer auch wegen schwerer Körperverletzung aufgrund des verursachten Hörschadens beim Zuschauer, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt. Die Verteidigerin plädierte in den wesentlichen Punkten auf Freispruch. Allein der durch die Sprengkörper verursachte Sachschaden am Rasen in der Höhe von 800 Franken wurde anerkannt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.