Die seit den 1980-er Jahren marode ARKB wurde 1996 an die damalige Bank SBG (heute UBS) verkauft. Im November 2003 unterzeichnete die Ausserrhoder Regierung eine Vereinbarung mit der UBS, worin sie das Eigentum der UBS AG am ARKB-Archiv anerkannte.
Damit wurden sämtliche Akten des Archivs der Hoheit des Staatsarchivs entzogen und das verfassungsmässige Einsichtsrecht Dritter ausgehebelt.
In einem Postulat forderte die SP-Fraktion, die Regierung solle den Weg der Veräusserung des Archivs und die Interventionen von Staatsarchiv und Regierung zur Sicherung des Eigentums an den Akten aufzuzeigen, die Rechtmässigkeit der Veräusserung prüfen und zeigen, wie das Archiv ins Staatsarchiv überführt und das Einsichtsrecht gewährleistet werden könne.
Seit der Veräusserung gälten für das Einsichtsrecht die Bestimmungen der UBS, sagte Judith Egger (SP, Speicher) im Namen der SP-Fraktion. Unbestritten sei die Wahrung des Bankkundengeheimnisses für kundenbezogene Dokumente.
Die Regierung habe keinen Einfluss auf die Aufbewahrung der Akten im UBS-Archiv in Basel. Die Akten aber seien ein Stück Geschichte des Kantons. Das Archivgut gehöre der Öffentlichkeit.
Die Regierung stehe hinter diesen Bemühungen zur Sicherung des Archivguts, sagte Frau Landammann Marianne Koller. EVP, CVP, SVP und Parteiunabhängige waren dafür, das Postulat erheblich zu erklären; bei der FDP war es eine Mehrheit. Überragend deutlich – mit 50 zu 8 Stimmen, bei drei Enthaltungen – erklärte der Rat den Vorstoss für erheblich.
Ausserrhoden | 25.03.2014 | 10:01 Uhr
sda
ARKB-Akten sollen zurück nach Herisau
Die Akten der 1996 untergegangenen Appenzell Ausserrhoder Kantonalbank (ARKB), die jetzt bei der UBS lagern, sollen im Staatsarchiv verwahrt werden. Der Kantonsrat überwies gestern ein entsprechendes SP-Postulat. Die Regierung war einverstanden.