Anpassungen bei der Pflegefinanzierung

Wie die Standeskommission mitteilt, hebt sie die Kostenanteile des Kantons bei der stationären Pflegefinanzierung an und nimmt Korrekturen bei der ambulanten Pflegefinanzierung vor.

  • Der Kostenanteil des Kantons Appenzell Innerrhoden wird bei der stationären Pflegefinanzierung angehoben. (Archivbild: Bigstock)

    Der Kostenanteil des Kantons Appenzell Innerrhoden wird bei der stationären Pflegefinanzierung angehoben. (Archivbild: Bigstock)

Die Teuerung und die Massnahmen, welche die Alters- und Pflegeheime nach der Annahme der Pflegeinitiative ergreifen müssen, hätten zu einer Unterfinanzierung geführt. Die Standeskommission hat deshalb die Tarife der Pflegeinstitutionen angehoben, heisst es weiter. Sie orientierte sich dabei an der Entwicklung in den benachbarten Kantonen. Dort wurden bereits Tariferhöhungen vorgenommen. Der Höchstbetrag, den die Bewohnerinnen und Bewohner der Institutionen zu tragen haben, bleibt unverändert. Angehoben wird aber der Kantonsanteil. Damit sind jährliche Mehrausgaben des Kantons von rund 300 000 Franken verbunden. Die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, also die Spitexdienste und die selbständigerwerbenden Pflegefachpersonen, konnten bisher ungedeckte Restkosten bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag beim Kanton einfordern. Jedoch nur, wenn sie ihre effektiven Kosten mittels einer Kostenrechnung transparent ausweisen konnten. Nicht alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer verfügen über Kostenrechnungen, welche die branchenüblichen Standards erfüllen.

Der Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung wurde daher so angepasst, dass der Kanton die Restkosten nur noch dann bis zum festgelegten Maximalbetrag trägt, wenn die Leistungserbringerinnen oder Leistungserbringer anhand einer bestimmten, branchenüblichen standardisierten Kostenrechnung belegen können, dass die entsprechenden ungedeckten Kosten bei ihnen auch tatsächlich angefallen sind. Ohne eine solche Kostenrechnung übernimmt der Kanton Pflegerestkosten nur in Form von tieferen, pauschalen Normkosten.

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