Am Freitagnachmittag orientierte Sascha Quaile, Kantonstierarzt beider Appenzell, über den Einsatz vom frühen Morgen in Wolfhalden, wo ein Hof geräumt wurde. Man habe keine akuten Missstände angetroffen, schickte er voraus. Kein Tier habe leiden müssen. Gegenstand des Einsatzes sei die behördlich angeordnete Durchsetzung des Tierhalteverbotes gewesen, das bereits im Jahr 2012 ausgesprochen wurde. Eine Reihe von Beanstandungen seitens der amtlichen Kontrolleure, die zu Anordnungen, Bussen und Massnahmen führte, sei damals die Ursache gewesen. Der Fehlbare habe keine Einsicht gezeigt und sich über sämtliche Anordnungen hinweggesetzt. Das Bundesgericht habe bereits im Jahr 2015 das Tierhalteverbot bestätigt. Jedoch habe der Tierhalter mit Unterstützung eines Anwalts sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und « quasi über Nacht neue Besitzer» vorgeschoben, ohne Belege beizubringen. Die letzte noch mögliche Beschwerde sei am Abend des 31. August vom zuständigen Departement abgewiesen worden. Mit einem Aufgebot von 27 Personen sei man am Morgen angerückt, um sämtliche Tiere vom Hof zu holen. Wo sie unterzubringen sind, konnten der Tierhalter und die angeblichen Besitzer weitgehend selbst bestimmen. Zur Frage der Verhältnismässigkeit sagte Sascha Quaile: «Ein Verbot ist ein Verbot. Wer nach einem Ausweisentzug ohne Führerschein am Steuer sitzt, macht sich strafbar, auch wenn er vorbildlich fährt.» Betont wurde, dass der Einsatz schon im Juni geplant worden sei für den Fall, dass der Tierhalter nicht von sich aus räumt.
Herisau, Wolfhalden | 01.09.2017 | 16:56 Uhr
rr
Alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft
Der Vollzug des Tierhalteverbotes gegen einen Landwirt in Wolfhalden liess sich nicht länger aufschieben. Dies erklärte der Kantonstierarzt anlässlich einer Medienkonferenz in Herisau.