Teilrevision Pflegeheimreglement erlassen

Der Gemeinderat Reute hat gestützt auf Art. 8 der Gemeindeordnung vom 21. Mai 2000 eine Teilrevision des Pflegeheimreglements erlassen.

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An der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 stimmte die Einwohnergemeinde Reute dem Reglement für die Pflegeheime Watt und Sonnenschein, Reute (Pflegeheimreglement) zu. Es ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft.

Art. 5 des Pflegeheimreglements regelt die Aufgaben des Gemeinderates. Nach lit. c ist dieser für die Festlegung der Pensionstaxen zuständig. Das kantonale Amt für Soziales verlangt nun aber, dass die Kompetenzen für die Pflege-, die Betreuungs- und die Pensionstaxen ausdrücklich geregelt sind. Aus diesem Grund wird Art. 5 lit. c wie folgt geändert: alt c) die Festlegung der Pensionstaxen / neu c) die Festlegung der Taxordnung

Im Begriff Taxordnung sind sämtliche Taxen (Pflege-, Betreuungs- und Pensionstaxen) enthalten. Die Änderung wird mit der Rechtskraft der Teilrevision in Kraft gesetzt. Nach Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung unterstehen Erlass, Aufhebung und Änderung allgemeinverbindlicher Reglemente der Gemeinde dem fakultativen Referendum. Wenn mindestens 21 Stimmberechtigte dies innert 20 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung eines Beschlusses schriftlich verlangen, ist die Teilrevision des Pflegeheimreglements zur Abstimmung zu bringen.

Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am 4. Oktober 2019. Die Referendumsfrist dauert vom 5. bis 24. Oktober 2019.

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