Durch die Möglichkeit zur Ausweitung der Grundflächen vom ursprünglichen Büro/Aufenthaltsraum entstehen bedarfsorientierte Flächen. Die Auswirkungen der Fassadenanpassung, welche harmonischer wirkt, sind aus optischer Betrachtung gering, jedoch bewilligungspflichtig. Der durch die Stimmbürger genehmigte Kostenvoranschlag wird eingehalten.
Die Projektanpassung unterliegt dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Baustart ist etwa Mitte Juni 2018.