Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin

Der Kanton Appenzell Innerrhoden fördert die ärztliche Weiterbildung in Hausarztmedizin. Die Standeskommission hat hierfür eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonsspital St.Gallen gutgeheissen.

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In den Perspektiven 2018-2021 hat sich die Standeskommission zum Ziel gesetzt, die Hausarztmedizin im Kanton Appenzell I.Rh. zu stärken, um dem Nachwuchsmangel bei den Hausärztinnen und -ärzten zu begegnen. Da bei den jungen Assistenzärztinnen und Assistenzärzten das Angebot einer qualitativ hochwertigen Weiterbildungsstelle für die Wahl des späteren Fachgebiets einen wesentlichen Einfluss hat, möchte sich der Kanton in der Weiterbildung in Hausarztmedizin verstärkt engagieren. Er schliesst sich dabei dem Programm des Kantons St.Gallen zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin an. Es wurde eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Gleichzeitig hat die Standeskommission ein Merkblatt über die Weiterbildung in Hausarztmedizin erlassen, das ein integraler Bestandteil der Leistungsvereinbarung ist. Das Merkblatt enthält die wesentlichen Kriterien für eine kantonale Unterstützung der Weiterbildung in Hausarztmedizin.
Der Kanton wird pro Jahr zwei Weiterbildungsstellen in Hausarztmedizin für je sechs Monate mitfinanzieren. Teilnehmende der Weiterbildung werden verpflichtet, nach Abschluss der Weiterbildung mindestens fünf Jahre im Kanton Appenzell I.Rh. oder im Grenzgebiet zum Kanton zu praktizieren, ansonsten dem Kanton Fr. 40’000.- zurückzuerstatten sind.

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  • (Symbolbild: fotolia)