Bei der Verteilung der Grossratssitze bleibt alles beim Alten

2019 finden für den Grossen Rat Gesamterneuerungswahlen statt. Im Hinblick darauf hat die Standeskommission an ihrer Sitzung vom 8. Januar 2019 auf der Grundlage von Art. 22 der Kantonsverfassung die Sitzzahlen pro Bezirk neu ermittelt.
Ausgangspunkt für die Sitzverteilung bilden die Einwohnerzahlen der Bezirke am 31. Dezember 2018.

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Die Kantonsverfassung garantiert jedem Bezirk mindestens vier Grossratssitze. Im Ergebnis ändert sich im Vergleich zur bisherigen Sitzverteilung im Grossen Rat nichts. Alle Bezirke stellen gleich viele Grossrätinnen und Grossräte wie bisher.

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