Ab Montag herrscht Zertifikatspflicht im Gesundheitszentrum

Auf Basis der von der Standeskommission in Absprache mit den umliegenden Kantonen beschlossenen Verschärfung der Schutzmassnahmen gegen Covid-­19, gilt für alle Institutionen des Gesundheitszentrums Appenzell ab Montag die Zertifikatspflicht (3G).

  • Für alle Institutionen des Gesundheitszentrums gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. (Bild: Archiv app24)

    Für alle Institutionen des Gesundheitszentrums gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. (Bild: Archiv app24)

Ab kommenden Montag, 6. Dezember, müssen neueintretende Patienten und Bewohner sowie Patienten der Tagesklinik und der Physiotherapie ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. Ebenso gilt die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher wie auch für andere externe Personen wie beispielsweise Handwerker. Die Besuchszeiten werden eingeschränkt und dauern neu vormittags von 10 bis 11.30 Uhr und nachmittags von 14 bis 16 Uhr.
Das Restaurant Findling ist von den eingeschränkten Besuchszeiten nicht betroffen und bleibt für externe Gäste unverändert geöffnet (wie bisher mit Zertifikatspflicht). Für alle Besucherinnen und Besucher gilt während der gesamten Besuchszeit die Maskenpflicht (in Innen- und in Aussenbereichen). Ausgenommen bei der Konsumation von Speisen und Getränken. Zum bestmöglichen Schutz der Bewohner und Patienten gilt der 3G-Nachweis natürlich auch für die Mitarbeitenden des Gesundheitszentrums Appenzell. Um dies zu gewährleisten ist bereits seit dieser Woche das Betriebstesting mit wöchentlichen Speicheltests eingeführt.

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