In den Augen der Beschwerdeführer sei eine korrekte amtliche Publikation der Ersatzwahlen unterblieben. Sodann hätte der amtierende Gemeindepräsident bis zum Ablauf des Amtsjahres 2017/2018 im Amt verbleiben sollen. Ebenso fordern sie, die Einführung eines Vollzeitmandates für das Gemeindepräsidium und dessen Entschädigung vorab unter der Gemeindebevölkerung zu klären.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden lehnt die Stimmrechtsbeschwerde ab, soweit er darauf eintritt. Es besteht überdies auch kein Anlass für weitere aufsichtsrechtliche Massnahmen hinsichtlich des Rücktrittes des Gemeindepräsidenten.