Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /home/httpd/vhosts/appenzell24.ch/httpdocs/appenzell24.ch/wp-content/themes/app24/functions.php on line 633 Warning: Trying to access array offset on value of type null in /home/httpd/vhosts/appenzell24.ch/httpdocs/appenzell24.ch/wp-content/themes/app24/functions.php on line 633

Jeder Zehnte fuhr zu schnell

Im Rahmen der Ostschweizer Verkehrskontrollen führte die Ausserrhoder Kantonspolizei in der Zeit vom Montag, 27. Mai 2013, bis Sonntag, 9. Juni 2013, verschiedene Geschwindigkeitskontrollen durch.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

In der rund zwei Wochen dauernden Aktion kontrollierte die Kantonspolizei  insgesamt 2257 Fahrzeuge. Von den Kontrollierten überschritten 210 Lenkerinnen und Lenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Während 195 Personen ihre Busse im Ordnungsbussenverfahren erledigen können, müssen 15 Personen an die Staatsanwaltschaft von Appenzell Ausserrhoden zur Anzeige gebracht werden. Sie missachteten die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zum Teil massiv.
Auf der Poststrasse in Herisau überschritt ein Personenwagenlenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um netto 35 km/h. Bei der Überprüfung musste zudem festgestellt werden, dass der Lenker sein Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt hatte. Der Führerausweis wurde auf der Stelle eingezogen.
Im Sondertal in Stein durchfuhr ein Motorradlenker die Messstelle im Ausserortsbereich mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h. Er war nach Abzug der Toleranz 47 km/h zu schnell unterwegs und musste den Führerausweis ebenfalls auf der Stelle abgeben. Ein weiterer Motorradfahrer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um netto 35 km/h. Auch er wird seinen Führerausweis abgeben müssen.
Auf der Schwägalpstrasse in Urnäsch passierte ein 30-jähriger Motorradlenker die Kontrollstelle im Ausserortsbereich mit einer Geschwindigkeit von 166 km/h. Er war nach Abzug der Toleranz netto 81 km/h zu schnell unterwegs und lenkte sein Motorrad zudem ohne den erforderlichen Führerausweis. Dieser wurde ihm bereits zu einem früheren Zeitpunkt entzogen.

Weitere Artikel