Gegen ihn ist unterdessen ein weiteres Verfahren hängig, weil er am 1. August vergangenen Jahres illegale Sprengkörper gezündet hatte. Die regionale Staatsanwaltschaft hat ihn dafür mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Der Angeklagte hat diesen Entscheid angefochten, dieser ist also noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsanwalt bezeichnete die Taten des Angeklagten als hinterhältig. Vorgeworfen werden ihm mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, begangen anlässlich einer öffentlichen Zusammenrottung und Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz.
Gemäss Bundesanwaltschaft hat der Angeklagte zusammen mit weiteren Mitgliedern der Szene einen grossen Aufwand betrieben, um die Pyrogegenstände in das Stadion zu schmuggeln. Zu den Mittätern machte der Angeklagte während des ganzen Verfahrens keine Aussagen. Ebenso machte er während des Prozesses vor dem Bundesstrafgericht von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch.
Der Angeklagte war rund fünf Monate vor dem Spiel zwischen dem FC Luzern und dem FC St.Gallen wegen seines Verhaltens bei einem vorangegangenen Fussballspiel verwarnt worden. Nach dem Match vom Februar 2016 erhielt er ein zehnjähriges Stadionverbot für alle Fussball- und Hockeyspiele. Das Rayonverbot wurde für drei Jahre verhängt. Ein am Fussballspiel anwesender Zuschauer, der durch den zweiten Sprengkörper eine irreversible Hörschädigung erlitt, leidet noch heute an Flashbacks. Der Pyro explodierte rund 20 Meter entfernt von ihm. Von dort aus erlebte der Geschädigte mit, wie sein Sohn mit einem der Spieler ins Stadion einlaufen durfte. Er führte vor dem Bundesstrafgericht aus, dass er nach der Explosion zunächst geglaubt habe, es handle sich um einen Bombenanschlag.
Der Angeklagte arbeitet heute im Gästehaus seiner Mutter und als Barkeeper. Unter anderem durch das Strafverfahren haben sich bei ihm Schulden zwischen 20’000 und 30’000 Franken angehäuft.