Vereinbarung für zweckmässig befunden

An die Aufwendungen des Bistums St. Gallen für die Seelsorge in den katholischen Kirchgemeinden von Appenzell I.Rh. entrichten diese seit Jahren freiwillige Beiträge ohne vertragliche Grundlage.

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Die Standeskommission hatte einen Vertrag zwischen den katholischen Kirchgemeinden von Appenzell I.Rh. und der katholischen Administration des Kantons St. Gallen zu Gunsten der Diözese St. Gallen abgelehnt. Nun soll ein solcher Vertrag zwischen dem Bischof von St. Gallen einerseits und den katholischen Kirchgemeinden von Appenzell I.Rh. – sowie der katholischen Administration von St. Gallen und dem Verband römisch-katholischer Kirchgemeinden des Kantons Appenzell A.Rh. – anderseits abgeschlossen werden. Die Festlegung der Leistungen erfolgt durch die katholische Administration von St. Gallen ohne Mitsprache der Appenzeller Vertragspartner. Die Berechnung der Beiträge basiert auf der Anzahl Katholiken. Aufgrund der fehlenden Mitbestimmung über die Leistungen beteiligen sich die Innerrhoder Kirchgemeinden nur zur Hälfte an den anrechenbaren Aufwendungen.
Die Standeskommission hat die Vereinbarung geprüft und für recht- sowie zweckmässig befunden. Sie stellt die Genehmigung in Aussicht.

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