Eine bürgerunfreundliche Auflagefrist, Aufzonung in Wohnzone 3, Sondervorteil dank Erschliessung durch die Gemeinde, neun praktisch gleich grosse Baukörper – untypisch für die appenzellische Landschaft – Vorgärten im Norden, magere Bepflanzung, die geplante Aufhebung der ÖV-Tunnel-Trassensicherung, sind die Kritikpunkte.
Bereits an der öffentlichen Informations-Veranstaltung war im Publikum mehr Skepsis als Begeisterung laut geworden. Jakob Brunnschweiler, der frühere Ausserrhoder Baudirektor, und weitere Personen kritisieren nun die Terminierung der Planauflage vom 14. Juni bis 28. Juli – zu einem grossen Teil in den Sommerferien – als «nicht gerade bürgerfreundlich».
Laut Planungsbericht seien bei den Sonderbauvorschriften zehn Abweichungen gegenüber den Regelbauvorschriften festzustellen. Ein Vergleich mit der dreistöckigen Wohnzone W3 ergebe, «dass praktisch eine Aufzonung von W2a auf W3 stattfindet». «Dies ist in diesem Ausmass gemäss Artikel 41 Baugesetz fragwürdig.» So sind etwa drei statt zwei Vollgeschosse geplant, talseitig sind es vier statt drei Geschosse, die Gebäudehöhe beträgt 10,7 statt 7,5.
Auslöser für die Erschliessung sei die Überbauung – «Mit der grossen Mehrausnützung und Mehrkubatur ist es unverständlich, wenn die Gemeinde die Erschliessung von der Gremmstrasse zu ihren Lasten ausführen will», heisst es in der Eingabe. Es gelte doch das Verursacherprinzip. Laut Artikel 62 Baugesetz entstehe ein wesentlicher Sondervorteil, der durch den Beitrag von 85 Prozent durch die Bauherrschaft abzugelten sei.