Temposünder erhebt Einsprache und schwänzt den Prozess

Gegen eine Busse von 1000 Franken hat ein Vorarlberger Schnellfahrer Einspruch erhoben. Als er deswegen am Mittwoch vor Ausserrhoder Kantonsgericht erscheinen sollte, schwänzte er. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird nun zum Urteil erhoben - plus eine Verdoppelung der Kosten.

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Der 57-jährige Motorradfahrer hatte im September 2015 auf der Schwägalpstrasse ein korrekt mit 81 km/h fahrendes Auto überholt und war dabei in eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei geraten.

Als er kurz daraufhin angehalten und auf die rechtlich relevante Tempoüberschreitung aufmerksam gemacht wurde, behauptete er, er sei das «nicht gewesen»; der Staatsanwaltschaft gegenüber bekräftigte er später, er sei «gar nicht geblitzt» worden. Der Staatsanwalt überprüfte diese «These» und stellte im Strafbefehl fest, diese «Bedenken» des Beschuldigten hätten «aufgrund der vorliegenden Akten ausgeräumt» werden können.

Der Mann habe bei dem Überholmanöver den Tatbestand einer Verkehrsregelverletzung erfüllt, stellte der Ankläger fest. Eine solche Tempoüberschreitung sei gemäss Praxis des Bundesgerichts, unbesehen der konkreten Umstände, als grobe Verletzung der Verkehrsregeln zu qualifizieren.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Temposünder zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 70 Franken; die Probezeit beträgt zwei Jahre – und zu einer Busse von 500 Franken, sowie Gebühren und Auslagen, insgesamt zu 900 Franken, für die der Mann ein Depositum von 1000 Franken leisten musste.

Gegen diesen Strafbefehl erhob der Vorarlberger Einsprache, erschien aber am Mittwoch gar nicht zur Verhandlung. Damit gilt laut der Gerichtspräsidentin die Einsprache als zurückgezogen; der Strafbefehl wird rechtskräftig zum Urteil erhoben. Allerdings kommt der Tempo-Exzess dem Mann nun noch teurer zu stehen. Jetzt muss er nämlich auch noch Gerichtskosten von 600 Franken und die zusätzlichen Kosten der Staatsanwaltschaft von 330 Franken berappen berappen, also 1830 Franken.

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