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Teilrevision Nutzungsplan zurückgezogen

Gegen die geplante Umzonung des «Rutlenriets» von der Landwirtschafts- und die Gewerbe- und Industriezone sind Rechtsmittel ergriffen worden. Das inzwischen in Kraft getretene revidierte Eidg. Raumplanungsgesetz hat den Bezirksrat dazu bewogen, die Teilrevision im genannten Gebiet vorläufig nicht weiter zu verfolgen.

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Nicht von diesem Rückzug betroffen, da auch nicht mit Rechtsmitteln belegt und inzwischen durch die Standeskommission Appenzell Innerrhoden genehmigt, sind die übrigen, untergeordneten, Bestandteile der Ende 2013 aufgelegten Teilrevision der Nutzungsplanung. Dies sind einerseits drei geringfügige Verschiebungen zwischen Landwirtschafts- und Wohnzone W2 (Rutlenstrasse) bzw. Landwirtschafts- und Kernzone («Dreikönig») sowie zwischen Wohnzone W2 und Freihaltezone (Fahl) und andererseits der Verzicht auf die Umzonung des Weilers «Büriswilen» in eine Wohn- und Gewerbezone (bisher Weilerzone).
Die künftige Nutzung des «Rutlenriets» steht frühestens nach der Revision und Genehmigung des kantonalen Richtsplans wieder zur Debatte.

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