Überarbeitet wird es, weil viele Bestimmungen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Ansprüchen entsprechen. Mit der Annahme der ersten Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes wird das kantonale Recht zudem an das übergeordnete Recht angepasst.
Das Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) ist seit bald 10 Jahren in Kraft. Um die bauliche Entwicklung zu fördern und zeitgemässem Bauen und Wohnen gerecht zu werden, sind Massnahmen zur Schaffung von verdichtetem Wohnraum und Infrastrukturen erforderlich. So sind Anpassungen bei den Regelungen über die kantonalen und kommunalen Nutzungszonen sowie der Sondernutzungsplanung nötig. Revisionsbedürftig sind auch die Bestimmungen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, der Erschliessung und den Rechtsschutz.
Gemeinden behalten Bewegungsfreiheit
Mit der Teilrevision des kantonalen Baugesetzes soll vor allem den heutigen und zukünftigen Bestrebungen und Ansprüchen an Wohnbedürfnisse Rechnung getragen werden. Bewährtes soll beibehalten werden; Änderungen werden nur vorgeschlagen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind oder um Gesetzeslücken zu schliessen. Den Gemeinden soll der nötige Handlungsspielraum im Bereich der kommunalen Bauvorschriften sowie im Baubewilligungsverfahren klar belassen werden. Mit der vorliegenden Teilrevision wird auch den rechtlichen Vorgaben des Bundes Rechnung getragen.
Bis zum 31. Juli 2013 haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Teilrevision des Baugesetzes zu äussern.