Die Beschuldigten können die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehen und wollen Berufung einlegen. Dies sagte der Verteidiger der beiden Brüder gestern auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Beschuldigten seien davon ausgegangen, dass im Fall von offensichtlichen Zweifeln die Anklagebehörde die Schuld nachweisen müsse und nicht die Beklagten ihre Unschuld.
Am 17. Dezember 2010 stürmten 20 bewaffnete Beamte der Ausserrhoder Kantonspolizei in kugelsicheren Westen mitsamt Hund den Pokerclub Gling in Herisau. Dort war ein Pokerturnier der Variante Texas Hold’em No Limit im Gange. 41 Personen wurden verhaftet, 780 Franken Spielgeld und Sachpreise wurden beschlagnahmt.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) büsste die Inhaber des Pokerclubs, zwei Brüder im Alter von 35 und 31 Jahren, mit je 1500 Franken wegen Organisation von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken. Die Brüder erhoben gegen die von der ESBK verhängte Busse Einsprache und verlangten eine Beurteilung durch ein kantonales Strafgericht.
Ausserrhoden | 06.11.2013 | 08:33 Uhr
sda
Teilerfolg für Veranstalter eines Pokerturniers
Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat im ersten Schweizer Pokerclub-Prozess ein Urteil gesprochen und die Busse der beiden Turnierveranstalter auf 750 Franken reduziert.