Insbesondere begrüsst die EVP AR, dass die Unvereinbarkeit von Ämtern und Funktionen klarer definiert wird. Sie regt jedoch an, dass ebenfalls der Einsitz in den Verwaltungsräten der Anstalten des Kantons (z.B. Spitalverbund) einbezogen wird.
Die EVP AR spricht sich klar für eine Reduktion des Regierungsrates auf fünf vollamtliche Mitglieder und eine Beschränkung der Amtsdauer aus. Der allfälligen Behauptung, mit sieben Mitgliedern würde die Bevölkerung im Regierungsrat besser repräsentiert, widerspricht die EVP klar. Einerseits bildet die aktuelle und auch mit grösster Wahrscheinlichkeit zukünftige Sitzverteilung im Regierungsrat nicht die politischen Kräfteverhältnisse im Kanton ab (z.B. Vertretung der Parteiunabhängigen). Andererseits wird es auch in Zukunft praktisch unmöglich sein, die Gemeinden sinnvoll zu repräsentieren. Auch ist es in einem kleinen Kanton schwierig, genügend kompetente Kandidatinnen oder Kandidaten für den Regierungsrat zu finden.
Die EVP weist zudem darauf hin, dass es nicht nur um eine Reduktion des Regierungsrates gehen kann, sondern dass auch Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung konsequent angepasst werden müssten.
Die Amtsdauer für das Landammanamt soll auf zwei Jahre festgelegt werden und die Wahl soll aus Sicht der EVP durch den Regierungsrat erfolgen. Sie versteht die Rolle des Landammanns als «primus inter pares».